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Karlsruhe stärkt Parlament den Rücken

23. September 2015

Die Bundesregierung muss das Parlament fragen, bevor sie die Bundeswehr ins Ausland schickt. Dennoch war der Rettungseinsatz im Jahr 2011 in Libyen rechtens. Das hat entschied das Bundesverfassungsgericht.

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Deutschland Bundeswehr Einsatz in Libyen
Der Bundeswehr-Einsatz 2011 in LibyenBild: picture-alliance/dpa/Bundeswehr/Andreas J.

Das oberste deutsche Gericht ging in seinem Urteil auf das Thema des sogenannten Parlamentsvorbehalts ein. Dabei geht es um die Frage, unter welchen Umständen die Bundesregierung Soldaten zur Rettung von Deutschen im Ausland ohne Zustimmung des Parlaments einsetzen darf. Laut einem Urteil der Verfassungshüter von 2008 ist solch eine Zustimmung erforderlich, wenn "greifbare tatsächliche Anhaltspunkte" für bewaffnete Auseinandersetzungen bestehen. Das Gericht hat diese Voraussetzungen nun aufgrund einer Klage der Grünen am Fall eines Bundeswehreinsatzes in Libyen präzisiert. Die Grünen hatten mit ihrer Klage direkt keinen Erfolg, da es bei "Gefahr im Verzug" Ausnahmen geben müsse.

132 Menschen gerettet

Bei dem fraglichen Einsatz ging es um die "Operation Pegasus" in der ostlibyschen Wüste am 26. Februar 2011. Damals holte die Bundeswehr mit zwei Transall-Maschinen 132 Menschen, darunter 22 Deutsche, aus dem Ort Nafurah in dem vom Bürgerkrieg zerrissen Land. An Bord der Flugzeuge waren je zehn bewaffnete Soldaten. Zu Zwischenfällen kam es damals nicht. Die Bundesregierung hatte das Parlament weder zuvor noch danach um Zustimmung zu dem Einsatz gebeten. Sie war davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine "bewaffnete" Mission gehandelt habe. Die Bundestagsfraktion der Grünen klagte dagegen, weil sie die Zustimmungsrechte des Parlaments bei Auslandsmissionen deutscher Soldaten missachtet sah.

ml/stu (afp, dpa)