Renault: Abgas-Betrug seit 25 Jahren?
15. März 2017Ziel von Renault sei es gewesen, die Ergebnisse der Abgastests für die Zulassung von Fahrzeugen zu verfälschen, zitierte die Zeitung "Libération" aus einem Dokument, das die Behörde bereits vor Monaten an die Justiz übergeben haben soll. Bei dem Konzern gebe es demnach möglicherweise schon seit mehr als 25 Jahren Strategien, um bei Abgastests zu betrügen.
In die Affäre verstrickt sei die gesamte Führungsriege bis hoch zu Renault-Chef Carlos Ghosn. Die Behörde, die dem Wirtschaftsministerium untergeordnet ist, wirft dem Autobauer die Erfindung einer Software vor, um "die Ergebnisse von Abgastests zu fälschen". Einige dieser Praktiken seien schon 1990 eingeführt worden, meldet die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf einen Ex-Mitarbeiter.
Überschreitung der CO2-Norm um 377 Prozent
Die Ermittler führten laut "Libération" große Unterschiede zwischen den Abgaswerten bei Zulassungstests im Labor und unter Realbedingungen auf der Straße auf. Im Fall des Modells Renault Captur werde die Norm für CO2-Emissionen um 377 Prozent überschritten. "Diese Ergebnisse lassen die Installation einer betrügerischen Einrichtung vermuten, um Stickoxid-Emissionen unter den spezifischen Bedingungen der Zulassungstests zu reduzieren und so die ordnungsgemäßen Grenzwerte einzuhalten", zitiert das Blatt.
Der Autobauer erklärte, dass er den Inhalt des Berichts nicht kenne. Renault habe nicht gegen europäische oder nationale Zulassungsregeln verstoßen, teilte das Unternehmen mit. "Die Fahrzeuge von Renault sind nicht mit Betrugssoftware für die Abgasreinigung ausgestattet."
Ermittlungen laufen
Im Zuge des Diesel-Skandals bei Volkswagen hatte eine Expertenkommission in Frankreich Abgastests an zahlreichen Autos vorgenommen. Bei vielen Fahrzeugen wurde eine deutliche Überschreitung der zulässigen Grenzwerte festgestellt, unter anderem bei Renault-Autos. Renault hat stets beteuert, sich an französisches und europäisches Recht zu halten.
Die Anti-Betrugs-Behörde hatte ihre Erkenntnisse Ende vergangenen Jahres an die Staatsanwaltschaft übermittelt, seit Januar prüfen Ermittlungsrichter den Verdacht der Täuschung.
hmf/sti (dpa, afp)