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Politik

Polen und Ungarn klagen vor dem EuGH

11. März 2021

Die beiden Länder wollen verhindern, dass sie wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien mit Sanktionen belegt werden. Dies sieht eine neu geschaffene Regelung nämlich vor.

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Luxemburg | Europäischer Gerichtshof: EuGH-Urteil zum ungarischen NGO-Gesetz
Der so genannte Rechtsstaatsmechanismus soll erst wirksam werden, wenn der EuGH über seine Rechtmäßigkeit entschieden hatBild: picture-alliance/dpa/A. Immanuel Bänsch

Eine Regelung, "die ernsthaft die Rechtssicherheit verletzt", könne nicht in Kraft bleiben, erklärte die ungarische Justizministerin Judit Varga auf Facebook. Deshalb klage ihr Land zusammen mit Polen gegen die Rechtsstaatsverordnung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte den Eingang der Klagen. Sie werden nach einer Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten dazu führen, dass der Sanktionsmechanismus vorläufig nicht angewendet wird. Die obersten EU-Richter werden nun prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist.

Kompromiss sieht Klage beim EuGH vor

Dieser war nach langem Ringen beim EU-Gipfel im Dezember verabschiedet worden und ist seit dem 1. Januar in Kraft. Polen und Ungarn hatten sich heftig gegen die Regelung gewehrt. Sie blockierten wegen des Streits über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem Corona-Hilfsfonds.

Ein Kompromiss wurde durch eine erläuternden Erklärung erzielt. In ihr wurde Warschau und Budapest zugesichert, dass zunächst keine Kürzungen von EU-Geldern erfolgen, wenn sie Klage vor dem EuGH gegen die Regelung einreichen.

Befürworter des Rechtsstaatsmechanismus betonen, dass die rechtsnationalen Regierungen in Budapest und Warschau die EU-Gelder dazu missbrauchen würden, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzubauen.

uh/rb (afp, dpa, rtr)