Vergeblicher Vorstoß der SPD
25. April 2013"Nicht überraschend, aber dennoch enttäuschend", kommentiert der Zentralrat der Juden die Entscheidung. "Überzeugende Konzepte, wie die NPD auf anderem Wege wirksam bekämpft werden könnte, hat die Regierungskoalition bisher nicht vorgelegt", beklagte Zentralratspräsident Dieter Graumann. Es gilt als sicher: Der Deutsche Bundestag wird wie die Regierung von Union und FDP keinen eigenen Vorstoß zum Verbot der rechtsextremen NPD unternehmen. Der Entwurf der SPD dazu wird an der schwarz-gelben Mehrheit scheitern.
Stattdessen will die bürgerlich-liberale Koalition einen Antrag zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vorlegen. Danach sollen zum Beispiel Aussteiger aus der neofaschistischen Szene unterstützt und von den Sicherheitsbehörden so ausgestattet werden, dass Straftaten abgewehrt werden können. Mit Blick auf die Pannenserie bei der Verfolgung der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und bei der desaströsen Aufklärung der Morde wird auch eine stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste befürwortet.
Grüne: SPD-Taktik ist falsch
Die SPD-Opposition wirft den Koalitionsfraktionen beim NPD-Verbotsverfahren eine Blockadehaltung vor. Die Sozialdemokraten fordern in ihrem Antrag das Parlament dazu auf, die Materialsammlung gegen die NPD zu prüfen und die Unterstützung der Bundesratsinitiative zum Verbot zu empfehlen. Die Grünen warfen den Genossen vor, unüberlegt vorzupreschen.
Der Antrag werde "gestellt im Wissen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wird", kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer, Volker Beck, den Wunsch-Koalitionspartner der Grünen. Mit dem Antrag werfe die SPD dem Bundesrat Knüppel zwischen die Beine. Das Nein des Bundestages werde das Bemühen der Länder zum Verbot der NPD nicht stärken. Beck kündigte an, seine Partei werde sich daher enthalten.
Erster Anlauf 2002 gescheitert
Nach dem im Jahr 2002 gescheiterten Verbotsantrag streitet die Politik über einen neuen Anlauf. Der von Rot-Grün dominierte Bundesrat hat sich bereits Ende vergangenen Jahres für einen eigenen Antrag entschieden, so dass das Bundesverfassungsgericht auf jeden Fall damit befasst wird.
Union und FDP befürchten, dass auch ein neuer Anlauf für ein Verbot in Karlsruhe scheitern könnte. Beim ersten Verfahren hatten alle drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt, um Geschlossenheit zu demonstrieren. Der Anlauf scheiterte, weil die NPD-Führung mit Informanten des Verfassungsschutzes unterwandert war.
SC/se (rtr, dpa)