Kabinett: Kein NPD-Verbotsantrag
20. März 2013Die Bundesregierung wird - wie angekündigt - keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht einbringen. "Wir halten einen eigenen Antrag nicht für erforderlich", begründete Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Entscheidung des Kabinetts. "Es reicht aus, wenn ein Verfassungsorgan einen Antrag stellt, dann kommt das Verfahren im Gang."
Im Dezember hatten die Bundesländer die Initiative für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ergriffen. Bisher hat sich kein anderes Verfassungsorgan diesem Vorstoß angeschlossen. Die Bundesregierung werde die Klage der Länder aber unterstützen, sagte der Bundesinnenminister (im Artikelbild mit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger). So stamme mehr als die Hälfte des vorgelegten Beweismaterials vom Bundesamt für Verfassungsschutz.
Bei den Überlegungen des Kabinetts hat auch die Tatsache eine Rolle gespielt, dass es in Deutschland hohe juristische Hürden für das Verbot einer Partei gibt. "Wir haben dabei im Blick gehabt, dass schon einmal ein Verbotsantrag keinen Erfolg hatte", begründete Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Skepsis. Sie nahm damit Bezug auf den ersten Verbotsantrag gegen die NPD, der im Jahr 2003 gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren ein, weil Informanten des Verfassungsschutzes seinerzeit eine zu große Rolle in der Partei spielten. Für die Antragsteller, damals Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, war das eine Blamage.
In der Regierungskoalition sprachen sich vor allem die FDP-Minister gegen einen eigenen Verbotsantrag der Bundesregierung aus. Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) argumentierte, Dummheit lasse sich nicht verbieten. Seine Parteifreundin Leutheusser-Schnarrenberger will den Rechtsextremismus politisch bekämpfen. "Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus darf nicht verengt werden auf ein NPD-Verbotsverfahren", fordert die Justizministerin. Oppositionspolitiker kritisierten in diesem Zusammenhang, dass die Regierung gesellschaftliche Initiativen gegen den Rechtsextremismus zu wenig unterstütze.