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Haftbefehl gegen Bangladeschs Ex-Premierministerin erlassen

17. Oktober 2024

Massenproteste führten im August zum Sturz der damaligen Premierministerin von Bangladesch, Sheik Hasina. Nun erhebt die Übergangsregierung schwere Vorwürfe. Und ein Sondergericht spricht Haftbefehle aus.

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Premierministerin Sheikh Hasina vor zerbrochenen Glasscheiben
Premierministerin Sheikh Hasina spricht nach den Protesten gegen die Quotenregelung (Archivbild)Bild: Bangladesh Prime Minister's Office/AFP via Getty Images

Der Internationale Strafgerichtshof (ICT) in Bangladesch hat Haftbefehl gegen Ex-Premierministerin Sheik Hasina erlassen. Das teilte Chefankläger Mohammad Tajul Islam Medienvertretern mit. Ihre Vorführung vor Gericht sei für den 18. November angeordnet. "Sheikh Hasina stand an der Spitze derjenigen, die im Juli und August Massaker, Morde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben", erklärte der Chefankläger zur Begründung. Hasina war am 5. August nach Indien geflohen.

Die Behörden in Dhaka haben Hasina inzwischen den Diplomatenpass entzogen. Zwischen Bangladesch und Indien besteht ein bilaterales Auslieferungsabkommen, das ihre Auslieferung zur Strafverfolgung ermöglichen würde. Eine Klausel in diesem Vertrag besagt jedoch, dass die Auslieferung verweigert werden kann, wenn die Straftat, die geahndet werden soll, einen politischen Charakter hat.

Dutzende weitere Haftbefehle

Das Gericht erließ auch einen Haftbefehl gegen Obaidul Quader, den flüchtigen ehemaligen Generalsekretär von Hasinas Partei Awami-Liga, sowie gegen 44 weitere Personen, deren Namen nicht genannt wurden. Darunter sollen sich ehemalige Minister befinden, die das asiatische Land ebenfalls verlassen haben. Der Chefankläger fügte hinzu, dass es unmöglich sei, die Ermittlungen durchzuführen, wenn die einflussreichen Angeklagten nicht verhaftet würden.

Chefankläger Mohammad Tajul Islam (Mitte), hier bei einem Medienauftritt beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
Chefankläger Mohammad Tajul Islam (Mitte), hier bei einem Auftritt beim Internationalen Strafgerichtshof in Den HaagBild: REHMAN ASAD/AFP

Während Hasinas 15-jähriger Herrschaft war es in Bangladesch zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gekommen, darunter Massenverhaftungen und außergerichtliche Tötungen ihrer politischen Gegner. 

Die langjährige Regierungschefin war Anfang August nach den Massenprotesten und schweren Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften zurückgetreten und mit einem Militärhubschrauber nach Indien gebracht worden. Bei den Unruhen im Juli und August, die von Studenten angeführt wurden, wurden landesweit mehr als 700 Menschen getötet. Hasina hatte versucht, mit aller Härte gegen die Protestaktionen vorzugehen. Diese richteten sich anfangs gegen die geplante Wiedereinführung eines Quotensystems im öffentlichen Dienst. Später forderten die Demonstranten den Rücktritt der Regierungschefin, der ein zunehmend autoritärer Regierungsstil vorgeworfen wurde. Nach ihrer Flucht wurde mit dem Rückhalt des Militärs eine Übergangsregierung unter Führung des Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus eingesetzt.

Bis heute wurden mehr als 60 Klagen gegen Hasina und andere führende Mitglieder ihrer Partei Awami-Liga wegen Vorwürfen wie Verschwindenlassen, Mord und Massentötungen eingereicht. Parteiführer der Awami-Liga standen zunächst nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung, da viele führende Mitglieder entweder inhaftiert wurden oder untergetaucht sind.

Rein nationales Gericht

Trotz seines Namens ist der Internationale Strafgerichtshof ein rein bangladeschisches Gericht. Es entstand im Jahr 2010 zur Untersuchung der Gräueltaten während des Krieges mit Pakistan, der Bangladesch 1971 die Unabhängigkeit brachte. Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsgruppen kritisierten in der Vergangenheit jedoch Verfahrensmängel. Sie betrachteten das Gericht als Instrument Hasinas zur Ausschaltung politische Gegner.

Nach dem Sturz Hasinas wurde der ICT von der Übergangsregierung mit Friedensnobelpreisträger Mohammed Yunus an der Spitze wiederbelebt. Bürgerrechtler und Experten begrüßten grundsätzlich die Bereitschaft der Interimsregierung, die Verantwortlichen für die Gewalt gegen die Demonstranten zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig kritisierten sie nach Berichten einheimischer Medien jedoch, dass die Richter keine Erfahrung im Völkerrecht hätten.

kle/se (kna, rtre, afpe, ape, dpa)