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EU-Gericht hebt Milliardenstrafe gegen Google vorerst auf

18. September 2024

Juristischer Etappensieg für Google: Das Gericht der EU hat ein Kartellbußgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen den US-Konzern vorerst kassiert. Der EU-Kommission seien bei der Prüfung Fehler unterlaufen, hieß es.

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Ein Smartphone mit der Google-App
Ein Smartphone mit der Google-AppBild: Andrew Matthews/empics/picture alliance

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe hat Google vor dem erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Sieg errungen. Die Luxemburger Richter hoben das Bußgeld auf und erklärten, die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Weite Teile der Vorwürfe gegen den US-Konzern bestätigte das Gericht jedoch. Die Kommission kann daher die fraglichen Teile neu prüfen und dann abermals über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden.

Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden. Die Betreiber erhalten einen Erlös, wenn Besucher ihrer Internetseite Anzeigen auf den Google-Suchergebnisseiten anklicken. Google wiederum erzielt Einnahmen durch die Anzeigenkunden. Finanziell ist "AdSense" für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor.

Die EU-Kommission hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Werbung verhängt. Konkret warf sie Google vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln seine "beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung" zu betonieren. Gegen das Bußgeld klagten der Suchmaschinenbetreiber und sein Mutterkonzern Alphabet.

Gericht fordert präzisere Prüfung

Das EuG hat die Vorwürfe nun zwar weitgehend bestätigt. Es verwies aber darauf, dass Google verschiedene Ausschließlichkeitsklauseln verwendet habe. Die Kommission habe nicht ausreichend geklärt, welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und welche Märkte dann davon betroffen waren. Dies muss die EU-Kommission nun klären und dann neu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt. Alternativ kann sie das EuG-Urteil auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.

Schutz im Internet: EU setzt Gesetz in Kraft

Die nun umstrittene Strafe war 2019 die dritte, die die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren verhängt hatte. Im Juni 2017 hatte die Kommission 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdienstes gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android. Die erste Kartellbuße wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.

Gesamtstrafen von acht Milliarden Euro

Die Geldstrafen der Wettbewerbshüter der EU-Kommission belaufen sich auf eine Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern. In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben den Geldstrafen gehört dazu das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), das die Marktmacht großer Online-Plattformen eindämmen soll.

kle/jj (afp, dpa)