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TechnikEuropa

Facebook und Instagram riskieren EU-Strafzahlung

1. Juli 2024

Wer bei den Social-Media-Töchtern des US-Konzerns Meta Herr seiner privaten Daten bleiben will, muss dafür ein Abo abschließen. Doch das Bezahlmodell verstößt offenbar gegen EU-Recht. Damit drohen hohe Bußgelder.

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Symbolbild I Facebook- und Instagram-Apps auf einem Smartphone (22.11.2023)
Facebook- und Instagram-Apps auf einem Smartphone: Gratis nur mit personalisierter WerbungBild: Jakub Porzycki/NurPhoto /picture alliance

Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht, teilte die Kommission in Brüssel in einer vorläufigen Stellungnahme mit. Sie geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzerinnen und Nutzer müssen eine monatliche Gebühr von 9,99 Euro auf Desktop-Computern zahlen, wenn sie keine Werbung mehr auf den beiden Social-Media-Plattformen sehen wollen. Für Smartphone-Nutzer ist das Abonnement sogar noch drei Euro teurer.

Kostenfrei ist das Social-Media-Angebot der Meta-Töchter nur für User, die personalisierte Werbung in ihrem Account akzeptieren. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

Keine freie Entscheidung möglich

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta", erklärten die Wettbewerbshüter.

Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf. "Wir wollen den EU-Bürgern ermöglichen, mehr Macht zur Kontrolle über ihre Daten zu erlangen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb (05.03.2024)
Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager (Archivbild): "Mehr Macht für EU-Bürger"Bild: Yves Herman/REUTERS

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, so die Kommission. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben". Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die aktuelle Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die Europäische Union die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.

AR/kle (afp, ap, rtr, dpa)