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BGH bestätigt Urteile im Mordfall Walter Lübcke

25. August 2022

Die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke muss nicht neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof lehnte die Revisionen ab. Damit ist die Verurteilung des Neonazis S. Ernst zu lebenslanger Haft nun rechtskräftig.

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Schild Bundesgerichtshof mit Adler
Mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs ist der Mordprozess abgeschlossenBild: Uli Deck/dpa/picture alliance

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat alle Revisionen verworfen. "Walter Lübcke war arg- und wehrlos. Er hatte gegen den tödlichen Angriff keine Chance", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. "Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt  ist rechtsfehlerfrei, die Beweiswürdigung trägt den Schuldspruch. Auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die vorbehaltene Sicherungsverwahrung sind nicht zu beanstanden." 

Täter schoss Walter Lübcke in den Kopf

Lübcke war in der Nacht des 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Der Kasseler Regierungspräsident saß dort gegen 23.20 Uhr, als sich nach den Feststellungen des Gerichts Ernst, bewaffnet mit einem Trommelrevolver, anschlich und seinem Opfer in den Kopf schoss. Der rechtsextremistische Täter wollte Lübcke für dessen Flüchtlingspolitik abstrafen.

Die Wittwe Lübckes mit ihren beiden Söhnen
Irmgard Braun-Lübcke, Witwe des ermordeten Walter Lübcke, mit ihren Söhnen im GerichtssaalBild: Uli Deck/dpa/picture alliance

Dieser hatte in einer Bürgerversammlung in Lohfelden die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel aktiv unterstützt. Auch sein Kumpel Markus H. war bei der Versammlung anwesend. H. war vom Oberlandesgericht Frankfurt lediglich zu einer Bewährungsstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Auch dieses Urteil bestätigte der BGH. Mit den BGH-Urteilen ist der Mordprozess abgeschlossen.

Familie ist tief enttäuscht vom BGH-Urteil

Die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat tief enttäuscht auf die Bestätigung der Urteile durch den Bundesgerichtshof reagiert. "Es ist sehr bitter, dass jetzt viele Dinge offen bleiben und die Familie sehen muss, wie sie damit umgeht", erklärte deren Sprecher Dirk Metz. Dass der Freispruch des mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe bestehe bleibe, sei für die Familie "nur sehr schwer zu verkraften".

Die Familie bleibe weiterhin davon überzeugt, dass Ernst und H. die Tat gemeinsam planten und verübten, erklärte Metz. Darüber hinaus habe sie sich von einer erfolgreichen Revision und einem neuen Verfahren Klarheit über die letzten Minuten in Lübckes Leben erhofft - darunter etwa über die Frage, ob es noch einen Wortwechsel gab. "Die Familie hatte gehofft, dass diese ihr wichtigen Fragen in einem neuen Strafprozess doch noch verlässlich beantwortet werden."

nob/fab (rtr, dpa, afp)