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Lübcke-Prozess: Angeklagter schuldfähig

19. November 2020

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat sich ein Psychiater über den Angeklagten Stephan E. geäußert. Dieser habe einen Hang dazu, weitere schwere Straftaten zu begehen.

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Deutschland | Prozess Mordfall Walter Lübcke
Der Angeklagte Stephan E. (M) mit seinen AnwältenBild: Ronald Wittek/AP Photo/picture alliance

Folge man den Vorwürfen aus der Anklage, werde E. "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bei entsprechenden Möglichkeiten erneut Straftaten begehen", führte der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main aus. Es lägen keine Hinweise für eine psychische Erkrankung wie eine manische Psychose oder hirnorganische Schäden vor.

E. habe Lübcke auch nicht im Zustand einer Bewusstseinsstörung erschossen. Daher gebe es nichts, was für eine Beeinträchtigung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit spreche. An seiner Tatbereitschaft habe sich nichts Wesentliches geändert. Die Taten könnten sich auch gegen Zufallsopfer richten. Außerdem sehe er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der Psychiater.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der 47-jährige E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt.

In seinem Gutachten schildert Leygraf den Angeklagten als stets höflich und zurückhaltend. Er habe in den insgesamt neunstündigen Beurteilungsgesprächen "ausgesprochen kontrolliert" gewirkt, häufig nach längeren Pausen, dann aber lang ausholend geantwortet. Dabei seien die Angaben oft sehr vage geblieben.

Untersuchung durch Amtsarzt abgelehnt

Die Vorstellung des Gutachtens hatte sich verzögert, weil sich E. vor Beginn der Verhandlung zunächst durch seinen Anwalt Mustafa Kaplan wegen Kopfschmerzen für verhandlungsfähig erklären ließ. Vom anwesenden Arzt Leygraf wolle er sich nicht untersuchen lassen, weil dieser gleichzeitig der psychiatrische Gutachter ist, teilte Kaplan mit.

Die Forderung nach einer Untersuchung durch einen Amtsarzt wurde abgelehnt. Leygrafs Untersuchung ergab schließlich, dass E. verhandlungsfähig sei. Der Prozess gegen ihn begann im Juni. Die ursprünglich für den 1. Dezember angesetzte Urteilsverkündung wird sich nach OLG-Angaben verschieben.

uh/qu (dpa, afp)