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Bayern schreibt Asylbewerbern Wohnort vor

31. August 2016

Sie ist ein besonders umstrittener Teil des Integrationsgesetzes: die sogenannte Wohnssitzzuweisung. Bayern macht davon als erstes Bundesland Gebrauch.

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Flüchtlinge warten am 25.09.2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Regensburg
Bild: picture-alliance/dpa/A.Weigel

Bayern gibt als erstes Bundesland vor, wo anerkannte Asylbewerber wohnen dürfen. Die sogenannte Wohnsitzzuweisung ist erst mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes des Bundes Anfang August möglich geworden. Bayern hat nach eigenen Angaben umgehend davon Gebrauch gemacht. Vom 1.September an dürfen die Bezirksregierungen in Bayern anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. "Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit", sagte die bayerische Sozialministerin Emilia Müller.

Zuweisung soll übervolle Ballungsräume verhindern

Ausgenommen von der Regelung sind anerkannte Asylbewerber, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. Mit der Zuweisung soll verhindert werden, dass Asylbewerber vor allem in die Großstädte ziehen, wo der Wohnraum ohnehin bereits knapp ist.

Nach Angaben des bayerischen Sozialministeriums werden die Bezirksregierungen die Menschen in der Regel dorthin zuweisen, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren. Damit könne auf die bereits begonnene Integration vor Ort aufgebaut werden.

Integrationsgesetz als Bremse für Flüchtlingsstrom

Das Integrationsgesetz erlaubt den Ländern, auch für anerkannte Flüchtlinge Regeln zur Wahl des Wohnsitzes zu erlassen, wie sie bislang nur für Asylsuchende im Verfahren gelten. Den Ländern soll dabei freigestellt werden, ob sie konkrete Wohnorte vorschreiben oder umgekehrt den Umzug in bestimmte Städte oder Regionen verbieten.

Anfang August war das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es war gedacht als Reaktion auf den starken Zustrom von Flüchtlingen. Das Gesetz soll die Integration von Flüchtlingen erleichtern und sieht Sanktionen für Verweigerer vor, etwa wenn Integrationskurse nicht wahrgenommen werden. Gegen die Wohnsitzzuweisung hatte es bis zuletzt Widerstand gegeben, nicht nur aus Opposition, Kirchen und Sozialverbänden, sondern auch aus SPD-geführten Bundesländern. Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), argumentierte, es sei nicht sinnvoll, Flüchtlinge zwangsweise umzusiedeln, wenn sie bereits in der Gegend eingebunden seien.

mas/kle (dpa, epd, kna,stmas.bayern.de)