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KriminalitätDeutschland

Zwölf Jahre Haft für Geiselnahme am Hamburger Flughafen

25. Juni 2024

Stundenlang hatte der Mann am Hamburger Flughafen gedroht, sich mit seiner entführten Tochter in die Luft zu sprengen. Nun sprach ihn das Landgericht in allen Anklagepunkten schuldig.

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Der Angeklagte, dessen Gesicht unkenntlich gemacht ist, steht mit seiner Verteidigerin im Gerichtssaal
Der Geiselnehmer mit seiner Verteidigerin im GerichtssaalBild: Markus Scholz/dpa/picture alliance

Knapp acht Monate nach der Entführung seiner vierjährigen Tochter und der Zündung mehrerer Brandsätze am Hamburger Flughafen hat das Landgericht den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 35-Jährigen wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Munition schuldig. Sie entsprach damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

"Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für diese Wahnsinnstat. Das ist unsere Antwort", sagte der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz in der Urteilsbegründung. Strafverschärfend wertete die Kammer demnach neben den massiven Tatauswirkungen für Mutter und Kind auch die große kriminelle Energie des Angeklagten und den hohen Schaden für den Hamburger Flughafen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brandsätze auf dem Flughafenvorfeld

Der Beschuldigte wollte laut Anklage eine ungehinderte Ausreise mit seiner bei der Mutter lebenden Tochter per Flugzeug in die Türkei erzwingen. Dazu hatte er das Mädchen aus der Wohnung im niedersächsischen Stade entführt und war mit ihm zum Flughafen gerast. Dort fuhr er auf das Vorfeld, wo er mehrere Brandsätze aus dem Auto warf. Zugleich drohte er, sich zusammen mit dem Kind in die Luft zu sprengen.

Hamburger Flughafen während der Geiselnahme im November
Der 35-Jährige Mann entführte seine Tochter und drang gewaltsam bis auf das Rollfeld des Hamburger Flughafens vor (Archivbild)Bild: Fabian Bimmer/REUTERS

Die Geiselnahme führte zu einer mehr als 20-stündigen Unterbrechung des Flugbetriebs und hatte europaweite Auswirkungen. Dabei entstand den Angaben zufolge ein Schaden in Millionenhöhe. Der Angeklagte hatte die Taten zwar vor Gericht gestanden, versuchte deren Bedeutung aber zugleich wieder zu relativieren. Laut einer Sprecherin des Landegerichs gab er an, im Recht zu sein.

Schon im März 2022 hatte er das Kind unberechtigterweise für mehrere Monate in die Türkei gebracht. Damals gelang es der Mutter aber, das Mädchen zurückzuholen. Dafür wurde der Vater später zu einer Geldstrafe verurteilt. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit.

ch/jj (afp, dpa)