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Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung in Armenien inhaftiert

24. Juli 2002

- Derzeit wird in der Republik die Einführung eines Ersatzdienst noch diskutiert

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Jerewan, 23.7.2002, ARKA, russ.

Unter denjenigen, die sich der Wehrpflicht entzogen haben und deswegen verurteilt wurden, verbüßen 23 Mitglieder der religiösen Organisation "Zeugen Jehovas" eine Haftstrafe. Sie hatten den Wehrdienst aus religiöser Überzeugung verweigert. Das erfuhr "Arminfo" von der religiösen Organisation.

Die jungen Menschen wurden nach Artikel 75 des Strafgesetzbuches der Republik Armenien wegen der Missachtung der Einberufung zum Wehrdienst, was mit Freiheitsentzug zwischen einem und fünf Jahren geahndet wird, aber auch wegen Fahnenflucht, was mit Freiheitsentzug zwischen drei und sieben Jahren bestraft wird, verurteilt. Die Mitglieder der religiösen Organisation "Zeugen Jehovas" wurden zwischen den Jahren 2000 und 2002 verurteilt.

Bemerkenswert ist, dass sich alle Verurteilten für einen Ersatzdienst ausgesprochen hatten. Derzeit wird in der Republik die Einführung eines Ersatzdienstes noch diskutiert. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass jüngst die Menschenrechtskommission beim Präsidenten Armeniens sich an das Staatsoberhaupt mit dem Vorschlag gewandt hatte, einen Katalog von Maßnahmen gegen "Seelenfänger" zu erarbeiten. (MO)