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Zehn Jahre Vertrag von Maastricht

Klaus Dahmann1. November 2003

Am 1.11.1993 trat der Maastricht-Vertrag in Kraft. Er ist die Geburtsstunde der EU und des Euro. Zudem wurde darin eine Zusammenarbeit in Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Justiz beschlossen. Ein Überblick.

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Gruppenbild mit Königin: Die Staatschefs beim Maastricht-GipfelBild: AP

Das Dokument, das die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft (EG) Mitte Dezember 1991 in der niederländischen Stadt Maastricht auf den Weg brachten, und das schließlich am 1. November 1993 in Kraft trat, war eine wichtige Etappe: Die gesamte rechtliche Grundlage der Europäischen Gemeinschaft wurde neu geordnet, denn in den vorangegangenen Jahrzehnten war ein nur noch schwer durchschaubarer Vertragsdschungel entstanden. Für die Staatengemeinschaft wurden beim Maastricht-Gipfel drei "Säulen" definiert: Säule Nummer eins war die europäische Wirtschafts- und Währungspolitik. Daneben – Nummer zwei – die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); und schließlich – drittens – die Zusammenarbeit auf dem Feld der Innen- und Rechtspolitik.

Definierte Beitrittskriterien

Maastricht bedeutete aber vor allem den Startschuss für die europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Hier wurde der Zeitplan bis zur Einführung des Euro Anfang 2002 festgelegt. Und es wurden die Kriterien formuliert, die ein Land erfüllen muss, um die gemeinsame Währung einführen zu dürfen: Nur wer die jährliche Neuverschuldung und die Staatsschulden insgesamt unter Kontrolle hält, sollte der Euro-Zone beitreten dürfen. Dazu wurden Obergrenzen definiert, die die Staaten zu einem besseren Haushalten zwingen sollten.

Zum zweiten war in Maastricht erstmals von einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik die Rede. Schon zuvor hatten die Mitgliedstaaten hier eine bessere Koordinierung angestrebt und dies 1986 auch vertraglich festgehalten. Aber erst mit dem Maastricht-Vertrag gab sich die Europäische Union (EU) die Aufgabe, in außen- und sicherheitspolitischen Fragen einheitliche Positionen zu erarbeiten. Auf längere Sicht solle dazu auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik gehören, heißt es in dem Vertrag.

Ohne Grenzkontrollen

Zum dritten wurde im Maastricht-Vertrag die EU-weite Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres festgeschrieben. Pilotprojekt dafür war das Abkommen von Schengen aus dem Jahre 1985, in dessen Folge zunächst sieben EU-Staaten schrittweise die Grenzkontrollen abbauten. Das machte aber gleichzeitig eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik notwendig. In Maastricht wurde zudem beschlossen, die Kriminalitätsbekämpfung besser zu koordinieren. Dazu riefen die Staats- und Regierungschefs die europäische Polizeibehörde Europol ins Leben.

Der Maastricht-Vertrag veränderte aber auch das Gefüge der EU-Institutionen: Das Europäische Parlament erhielt grundsätzlich mehr Mitspracherechte. Zudem wurde mit dem Ausschuss der Regionen erstmals eine Interessensvertretung der regionalen Regierungen und Parlamente auf europäischer Ebene geschaffen.

Zwischen der Unterzeichnung des Vertrags beim Gipfel in Maastricht 1991 und dem endgültigen Inkrafttreten 1993 vergingen fast zwei Jahre. In drei Ländern gab es darüber eine Volksabstimmung - in einem Land, nämlich in Dänemark, scheiterte das Referendum. Erst nachdem den Dänen Ausnahmeregelungen gestattet wurden, gaben auch sie ihr Ja. Ähnliche Zugeständnisse gab es auch im Falle Großbritanniens, wo das Parlament lange blockierte. Und so wurde der Maastricht-Vertrag erst am 1. November 1993 rechtsgültig.