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29. Juni 2009

"Wir sind nicht gegen Europa, sondern die Art und Weise wie Europa konstruiert wird ", sagt der Jurist Markus Kerber, der Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag eingelegt hat. Warum lehnt er den EU-Vertrag ab?

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Eine Ausgabe des Grundgesetzes, aufgenommen am 19.4.1999. Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, wird in diesem Jahr 50. Es wurde am 8.Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat angenommen und trat am 24.Mai in Kraft. Das Verfassungswerk legt in 15 Abschnitten die staatliche Grundordnung fest - von den Grundrechten über die Regelung der Staatsform, der Verfassungsorgane, der Rechtssprechung, des Finanzwesens und des Verteidigungsfalls.
Ist das Grundgesetz in Gefahr?Bild: dpa - Fotoreport
Vor dem Bundesverfassungsgericht klagt nicht nur die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke", sondern auch eine Reihe von Einzelpersonen hat Beschwerden gegen den EU-Vertrag von Lissabon eingereicht. Der Berliner Jurist Markus Kerber vertritt einen Bundestagsabgeordneten, einen Unternehmen und einen Wirtschaftsprofessor. Mit Markus Kerber hat Manfred Götzke nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am 10. Februar 2009 gesprochen.