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Parteienfinanzierung in Deutschland

6. März 2010

Wählerstimmen können für deutsche Parteien bares Geld vom Staat bedeuten. Dafür gibt es - ebenso wie für Spenden an Parteien - klare Regeln. Es gibt aber auch Grauzonen - Stichwort: Sponsoring.

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Drei Sparschweine in den Farben Schwarz, Rot und Gold stehen auf dem Rasen vor dem Reichstag in Berlin (Foto: dpa)
Bild: dpa

Die Parteienfinanzierung in Deutschland weist im internationalen Vergleich einige Besonderheiten auf, zugleich gibt es natürlich auch Gemeinsamkeiten. So finanzieren sich auch die Parteien in Deutschland zumindest teilweise aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Allerdings decken diese Einnahmen keinesfalls die tatsächlichen Ausgaben der Parteien. Also sammeln auch deutsche Parteien Spenden und werben um Sponsoren, wobei sie zumindest über die Spenden auch öffentlich Rechenschaft ablegen müssen. Hinzu kommt als deutsche Besonderheit eine direkte Unterstützung aus Steuermitteln für Parteien, die dafür aber eine Reihe von streng definierten Kriterien erfüllen müssen.

Mitglieder, Funktionäre, Amtsträger


Ein Blick auf die Bilanzen der größeren deutschen Parteien zeigt, dass die reinen Mitgliedsbeiträge nur 20 bis gut 40 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen.

Symbolbild Euro Geld Politik
Bild: BilderBox

So entfallen etwa bei den Grünen oder bei der CSU jeweils reichlich 20 Prozent der Gesamt-Einnahmen auf Beiträge der Mitglieder. Bei CDU und SPD sind es dagegen je rund 30 Prozent, wobei die beiden großen Volksparteien einen beträchtlichen Schwund an Mitgliedern und damit auch an Mitgliedsbeiträgen zu verzeichnen haben. Die Linkspartei verbucht 41 Prozent ihrer Einnahmen als Mitgliedsbeiträge.

Weitere Einnahmequellen der Parteien sind die direkten politischen Aktivitäten ihrer Mitglieder - so steuern Funktionäre sowie Amts- und Mandatsträger der Grünen aus ihren Bezügen und Diäten weitere 20 Prozent der Gesamteinnahmen der Partei bei. Während diese sogenannten Mandatsträgerbeiträge bei CDU und SPD zwischen 12 und 14 Prozent liegt, tragen Funktionäre und gewählte Amtsträger der Linkspartei oder der CSU zu jeweils rund 8 Prozent der Parteieinnahmen bei.

Damit sind auch die deutschen Parteien auf weitere Einnahmequellen - über die Zahlungen der Mitglieder hinaus - angewiesen.

Spender oder Sponsor?

Geldscheine in einer Hand, die kostbaren Schmuck trägt (Foto: dpa)
Bild: dpa - Bildfunk


Beliebt bei allen Parteien sind daher Spenden. In Deutschland müssen derartige Zuwendungen deklariert werden. Spender -juristische oder natürliche Personen - können für diese Zahlungen zwar keine direkten Steuervorteile geltend machen, denn Spenden an Parteien reduzieren nicht das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Dennoch spenden Bürgerinnen und Bürger für ihre jeweilige Lieblingspartei - und nur größere oder bewusst falsch deklarierte Zuwendungen erregen öffentliches Interesse oder rufen die Justiz auf den Plan. Letzteres geschah 1997, als die CDU Einnahmen aus sogenannten schwarzen Kassen kurzerhand als "Spenden" legitimieren wollte.

Derzeit entfallen bei der CDU knapp 9 Prozent der Einnahmen auf Spenden von Personen, bei der SPD sind es knapp 5,5 Prozent, während die Grünen auf fast 11 Prozent Spenden kommen. Noch höher liegt dieser Anteil mit jeweils rund 16 Prozent bei der FDP, der Linkspartei und der CSU.

Ebenfalls rechenschaftspflichtige Zuwendungen erhalten die Parteien von so genannten juristischen Personen, also beispielsweise von Unternehmen. Besonderer Gunst erfreuen sich dabei die Parteien der schwarz-gelben Berliner Regierungskoalition. So stammen knapp fünf Prozent aller CDU-Einnahmen aus Spenden von Unternehmen, bei der FDP sind es fast sechs Prozent, bei der CSU sogar mehr als siebeneinhalb Prozent. Dagegen fällt diese Einnahmequelle für Sozialdemokraten (1,3 Prozent), Grüne (1,5 Prozent) und Linke (0,1 Prozent) kaum ins Gewicht.

Nicht nur die Pflicht der Parteien, diese Zuwendungen transparent zu deklarieren, sondern auch die Tatsache, dass dem Spender keine Steuervorteile winken, hat in jüngerer Zeit ein anderes Finanzierungsmodell populär gemacht: das Sponsoring. Die edlen Geber können derartige Ausgaben nämlich von der Steuer absetzen, was das Sponsoring für Unternehmen und betuchte Privatleute attraktiv macht. Attraktiv für die Parteien ist, dass erstens Gelder fließen, die zweitens keine Spenden im engeren juristischen Sinne darstellen. Stattdessen können solche Mittel etwa als Einnahmen aus Veranstaltungen ausgewiesen werden. CDU und SPD verzeichnen hier große Zuwächse.

Gönner - nicht nur selbstlose


Gerne praktiziert wird diese Spezialform der Parteienfinanzierung von Gebern und Empfängern schon länger, aber erst die jüngsten Skandale haben hier ein breiteres öffentliches Interesse ausgelöst. Gewerbliche oder politische Interessengruppen haben auf Parteiveranstaltungen schon immer Stände gemietet, um dem Parteivolk und besonders den Parteispitzen näher zu sein. Prinzip dabei: Erst eine erkleckliche Miet-Zahlung an die Parteikasse macht es möglich, dass eine Parteigröße zum Plausch vorbeikommt.

Symbolbild Korruption Mann mit Geldkoffer, Geld, Koffer
Bild: BilderBox

Ins Gerede kam diese Praxis, als ein inzwischen nicht mehr amtierender CDU-Manager im laufenden Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen Rundschreiben verschickt hatte, in denen Standmiete und politisches Gewicht des besuchenden Parteipolitikers übersichtlich gestaffelt aufgelistet waren. Am teuersten war natürlich der amtierende NRW-Ministerpräsident und Spitzenkandidat der CDU, Jürgen Rüttgers, dessen Wahlkampf bis heute unter der Affäre leidet. Die SPD, die sich seitdem die Hände reibt über diese Steilvorlage der Konkurrenz, hatte ihren Chef Siegmar Gabriel zwar auch per Rundschreiben potenziellen Zahlern andienen wollen, ohne allerdings konkrete Summen zu nennen.

Neben dieser ins Gerede gekommenen Form des Sponsorings entsenden Unternehmen gerne auf ihre Kosten Führungskräfte in Parteistäbe oder parteigeführte Ministerien, was einer indirekten Finanzhilfe gleichkommt. Aber auch das ist natürlich keine Parteispende.

Das Wahlvolk als Zahlvolk

Eine Besonderheit der Parteienfinanzierung in Deutschland stellt die direkte Vergabe von öffentlichen Geldern - also Steuergeldern - an Parteien dar. Dabei bemisst sich die Höhe der staatlichen Mittel für die einzelnen Parteikassen an der gesellschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Partei. Und die wird mit deutscher Gründlichkeit und Transparenz ermittelt.

Symbolbild leere Schatztruhe (Foto: dpa)
Bild: picture alliance / dpa

Grundlagen sind die Wahlergebnisse und die von den Parteien gemeldeten Spenden von natürlichen Personen. Für jede erhaltene Stimme bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen erhält die Partei 85 Cent. Sind es mehr als vier Millionen Stimmen, werden für jede weitere Stimme 70 Cent an die Parteikasse überwiesen - aber nur, wenn die Partei bei Europa- und Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent der Stimmen bekommen hat oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent.

Weitere 38 Cent gibt es für jeden Euro, den natürliche Personen der Partei gespendet haben, sofern die Spende nicht 3000 Euro übersteigt. Für Großspenden und für Zahlungen von Firmen gibt es dagegen kein Geld aus dem Steuersäckel.

Zudem gibt es für die staatliche Parteienfinanzierung noch zwei Obergrenzen: Erstens dürfen die Zahlungen aus Steuermitteln nicht höher sein, als die Summe aller anderen Einnahmen der jeweiligen Partei. Außerdem gilt eine absolute Obergrenze von 133 Millionen Euro pro Jahr - mehr Steuergelder kann keine Partei in Deutschland je bekommen.

In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass die knapp 45 Millionen Euro staatlicher Zuwendungen an die CDU reichlich 31 Prozent ihrer Gesamteinnahmen ausmachen, für den etwa gleich großen prozentualen Anteil bei der FDP sorgen staatliche Überweisungen in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Mit einem nur geringfügig höheren Staatszuschuss erwirtschaften die Grünen knapp 39 Prozent ihrer Gesamteinnahmen.

Grenzfall der Parteienfinanzierung

Die hohen Hürden durch erzielte Wählerstimmen und eigene Mittel schließen die meisten kleineren und Randparteien von der staatlichen Finanzhilfe aus. Eine Ausnahme macht die rechtsradikale NPD. Sie hat nach deutschem Recht ebenfalls Anspruch auf öffentliche Fördermittel - sehr zum Leidwesen der übergroßen Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in Deutschland, die der umstrittenen Rechtsaußenpartei niemals ihre Stimme geben würden. Dass sie mit ihren Steuergeldern dennoch zur Finanzierung dieser Partei beitragen müssen, sorgt immer wieder für Unmut.

Autor: Hartmut Lüning
Redaktion: Kay-Alexander Scholz