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Abgelehnte Asylbewerber

Nils Neubert30. September 2015

Das Recht auf Asyl ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Aber: Für Menschen aus sogenannten "Sicheren Herkunftsländern" gelten besondere Regeln.

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Symbolbild Abschiebung (Foto: Patrick Seeger/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Seeger

Asyl erhalten in Deutschland Menschen, die politisch verfolgt werden. Bei Bürgern aus sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“ geht das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMFS) aber davon aus, dass ihnen keine politische Verfolgung droht. Der Asylantrag gilt als "offensichtlich unbegründet", wie es in § 29a des Asylverfahrensgesetzes heißt. Im vergangenen Jahr wurden bereits Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu solchen Staaten erklärt. Seit dem 1. November 2015 zählen auch Kosovo, Albanien und Montenegro zu den sicheren Herkunftsstaaten.

Dennoch wird durch diese Annahme eines unbegründeten Antrages ein ordentliches Asylverfahren in Deutschland nicht außer Kraft gesetzt. Die Pflicht der Behörden zur Prüfung jedes Einzelfalls besteht weiterhin. Die Asyl suchende Person muss angehört werden und hat auch weiterhin das Recht zum Widerspruch gegen eine Ablehnung des Asylgesuches. Der Jurist Maximilan Pichl von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl weißt aber darauf hin, dass für Menschen aus diesen Ländern andere Fristen gelten. In der Regel seien sie extrem verkürzt. Und: Die Aussichten auf Erfolg eines Widerspruchs schätzt Pichl als gering ein. Die Anerkennungsquoten von Asylanträgen im Monat August belegen dies deutlich: Aus Mazedonien wurden 0,4 Prozent der Flüchtlinge als Asyl berechtigt anerkannt, aus Serbien 0,1 aus Albanien 0,2 und aus dem Kosovo 0,3 Prozent.

Albanien Tirana Rückkehr abgelehnte Asylbewerber (Foto: Arben MUKA)
Abgelehnte Asylbewerber müssen Deutschland verlassen - freiwillig oder sie werden abgeschobenBild: DW/A. Muka

Asyl, Duldung und Arbeitsrecht

Wird der Asylantrag einer Person abgelehnt, erfolgt das immer schriftlich und auf deutsch, häufig auch in der Herkunftssprache. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder verlässt man Deutschland innerhalb der angegebenen Frist oder man wehrt sich gegen die Entscheidung. Wer aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommt und als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wird, hat eine Woche Zeit eine Klage beim entsprechenden Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des BMF einzureichen. In allen anderen Fällen hat man meist zwei Wochen Zeit sich gegen die Entscheidung zu wehren.

Solange der Rechtsweg beschritten wird, wird normalerweise die Abschiebung "vorübergehend ausgesetzt". Das nennt man eine Duldung. Eine Duldung kann auch erteilt werden, wenn sogenannte "Abschiebehemmnisse bestehen. Das kann zum Beispiel eine Krankheit sein, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann. Eine Duldung wird für maximal sechs Monate vergeben. Sie kann eventuell verlängert werden. Sie kann aber auch vorzeitig beendet werden. Für Personen mit einer Duldung gelten besondere Vorschriften, was die Möglichkeit zu arbeiten betrifft.

Infografik Anerkennungsquoten von Asylanträgen in Deutschland (Grafik: DW)

Maximilian Pichl von Pro Asyl weißt darauf hin, dass Menschen aus "sicheren Herkunftsländern" oftmals jegliche Arbeitsaufnahme verwehrt wird. Die Behörden argumentieren hierbei mit "migrationspolitischen Erwägungen". Im Klartext bedeutet das: Sogenannten Wirtschaftsflüchtlingen soll kein Anreiz geboten werden, in Deutschland einen Antrag auf Asyl zu stellen, um dann in der Phase der Duldung zu arbeiten und Geld zu verdienen. Das Kalkül ist deutlich: Asylbewerber aus diesen Ländern sollen es schwerer haben.

Was geschieht nach einer Ablehnung des Asylantrags?

Gibt es einen endgültig ablehnenden Bescheid, setzt die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Frist innerhalb derer man Deutschland verlassen muss. Diese Fristen belaufen sich in der Regel auf einen Monat. Innerhalb dieser Zeit soll man sich verabschieden und seine Angelegenheiten regeln können, etwa die Kinder von der Schule abmelden. Während dieser Frist bekommt man Sozialleistungen ausgezahlt und ist in Deutschland abgesichert.

Nach Ablauf der Frist kann es zur Abschiebung kommen. In der Regel werden keine konkreten Termine mehr genannt. Es kann sein, dass die Polizei mitten in der Nacht solch eine Abschiebung vollstreckt. Dann bleibt nur wenig Zeit, seine Sachen zu packen, oder sich aus dem gewohnten Umfeld zu verabschieden. Insbesondere für Kinder, die bereits in Deutschland zur Schule gehen und Freunde haben, kann eine plötzliche Abschiebung traumatisierend sein, wie die UNICEF Studie "Stilles Leid" im Jahr 2012 herausgefunden hat.

Anreize zur freiwilligen Ausreise

Die Behörden in Deutschland legen abgelehnten Asylbewerbern daher eine freiwillige Ausreise nahe. Von Bundesland zu Bundesland wird dies anders geregelt. In Hamburg hat die Ausländerbehörde eine Beispielrechnung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Bei solch einer freiwilligen Ausreise werden die Reisekosten übernommen. Zudem stellt die Hamburger Ausländerbehörde auf ihrer Webseite weitere finanzielle Unterstützung und die "Erleichterung der Wiedereingliederung im Heimatland" in Aussicht. Genaue Zahlen werden nicht genannt. Diese seine von Fall zu Fall unterschiedlich, so die Behörde auf Nachfrage.

Flüchtlingsunterbringung in Deutschland (Foto: Diether Endlicher dpa/lby)
Asylbewerber werden zuerst in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachtBild: picture-alliance/dpa/D. Endlicher

Konkrete Zahlen werden nur für den Fall genannt, wenn jemand nicht freiwillig ausreist. Ein Flugticket innerhalb Europas würde man bereits für 150 Euro bekommen, wenn man sich freiwillig und rechtzeitig darum kümmert. Wird man abgeschoben so könnten die Kosten das vier- bis fünffache betragen. Zudem müsse man die Kosten einer eventuellen Abschiebehaft selber tragen, mit 111,40 Euro pro Tag. Weitere Folge einer unfreiwilligen Abschiebung: Eine Einreisesperre für die EU und für Deutschland.