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Walentina Matwijenko gegen Rückgabe der Bremer Sammlung

17. März 2003

– Direktor der Eremitage Piotrowskij spricht von einer "Geste des guten Willens"

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Moskau, 17.03.2003, INTERFAX

INTERFAX, russ., 14.3.2003

Der Direktor der Staatlichen Eremitage, Michail Piotrowskij, hält den Beschluss des Kulturministeriums der Russischen Föderation, der Stadt Bremen die Kunstsammlung zurückzugeben, die nach dem Zweiten Weltkrieg nach Russland verbracht wurde, für juristisch begründet. Bei Radio "Echo Moskwy" sagte er am Freitag (14.3.), dass Kunstschätze, die als persönliche Trophäe ausgeführt und folglich gesetzwidrig in die UdSSR gelangt sind, entsprechend der russischen Gesetzgebung dem Eigentümer, das heißt der Bremer Kunsthalle zurückgegeben werden müssen.

Gleichzeitig unterstrich Michail Piotrowskij: "Egal wie die juristischen Begründungen, Meinungsverschiedenheiten und Schlussfolgerungen aussehen. Die Tatsache, dass der Siegerstaat eine so große und wertvolle Sammlung wie die Bremer Sammlung zurückgibt, muss als Geste des guten Willens betrachtet werden. In der Regel folgt auf so eine Geste der einen Seite eine ähnliche Geste der anderen Seite." "Es gibt teilweise mündliche, teilweise schriftliche Absprachen mit der Bremer Kunsthalle. Darin heißt es, sollte die Sammlung an Bremen zurückgegeben werden, so wird Bremen einen Teil davon der Eremitage überlassen", so Piotrowskij. "Es handelt sich um einige Grafiken von Dürer, ein großes Gemälde von Goya, um insgesamt etwa 20 Werke."

Am 12. März hat die Staatsduma der Russischen Föderation Präsident Wladimir Putin aufgerufen, keine entschädigungslose Rückgabe der Sammlung aus 362 Grafiken und 2 Gemälden aus der Bremer Kunsthalle, die vom Kapitän der Sowjetarmee Wiktor Baldin im Jahr 1945 gerettet worden waren, durch das russische Kulturministerium an Deutschland zuzulassen. (...) (lr)

INTERFAX, russ., 17.3.2003

Die Bevollmächtigte Vertreterin des Präsidenten der Russischen Föderation im föderalen Nordwest-Bezirk, Walentina Matwijenko, hat erklärt, dass sie gegen die Rückgabe der sogenannten "Baldin-Sammlung" an die Bremer Kunsthalle ist. "Man muss nicht einfach so etwas aus Russland übergeben. Bei der Lösung einer solchen Frage darf nicht der Wunsch einer einzigen Person eine entscheidende Rolle spielen", sagte Walentina Matwijenko, die vorher das Amt der Vizepremiers der Russischen Föderation bekleidete und unter anderem für Fragen der Kultur zuständig war, am Montag (17.3.) vor Journalisten.

Ihr zufolge ist das "eine sehr emotionale und mit vielen Gefühlen verbundene Frage für unser Land, das im Krieg vieles, unter anderem auch viele Kunstschätze verloren hat." So etwas könne lediglich gemäß dem Gesetz vorgenommen werden, das die entsprechenden Regeln und den Modus streng beschreibt. "Erlaubt das Gesetz es, so ist Russland als Land, das in einem internationalen Rechtsraum existiert, verpflichtet, die Kunstschätze zurückzugeben. Erst muss jedoch alles fünf Mal abgewogen und zehn Mal abgemessen werden", sagte Walentina Matwijenko.

Walentina Matwijenko sprach sich dafür aus, solche Fragen öffentlich zu diskutieren. "Das ist notwendig, damit die Leute verstehen, dass die Rückgabe der Kunstschätze gesetzlich ist, dass sie gemäß der Gesetzgebung verläuft und dass es hier zu keinen Verletzungen kommt", unterstrich Walentina Matwijenko. Sie ist der Ansicht, dass parallel dazu alles getan werden muss, um die aus Russland ausgeführten Kunstschätze zurückzuholen. Die Tatsache, dass diese sich in der einen oder anderen privaten Sammlungen im Ausland befinden, sei kein Hindernis. "Sollen die betroffenen Staaten eine Lösung finden. Die können die Kunstschätze erwerben und sie an Russland zurückgeben", so die Bevollmächtigte Präsidentenvertreterin. Russland habe das Recht, harte Bedingungen für die Rückgabe von Kunstschätzen zu stellen. (lr)