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Wahlgrundsätze

14. Juli 2009

Im Artikel 38 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Wahl zum Bundestag allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfindet. Was bedeutet das?

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Symbolbild Warnurne und Wahlzettel (Foto: DPA)
Bild: picture alliance / dpa

Allgemein

Alle Deutschen über 18 Jahre dürfen Abgeordnete und Parteien wählen - aber niemand muss. Es gibt keine Wahlpflicht.

Unmittelbar

Die Abgeordneten und Parteilisten werden ohne Umwege direkt gewählt - es gibt keine zwischengeschalteten Wahlmänner (wie etwa bei den US-Präsidentenwahlen).

Frei

Die Stimmabgabe ist frei von Zwang und unzulässigem Druck - niemand darf wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt werden

Gleich

Jede Stimme soll gleich viel gelten - es gibt zum Beispiel keine Abstufung nach Einkommen (wie bis 1918 in Preußen).

Geheim

Es soll nicht feststellbar sein, wie der einzelne Wähler abgestimmt hat - dafür gibt es in den Wahllokalen Wahlkabinen und Wahlumschläge - auch bei der Briefwahl bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

Autor: Jochen Vock

Redaktion: Kay-Alexander Scholz