Wahlen im Irak gefährdet
18. November 2009Er lehne das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form ab, erklärte Iraks Vize-Präsident Tarik Al-Haschimi am Mittwoch (18.112009). Jetzt scheint es fraglich, ob die für den 18. Januar geplanten Parlamentswahlen stattfinden können. Denn bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es sowohl vom Präsidenten als auch von den zwei Vize-Präsidenten gebilligt werden.
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Streitpunkt: Rolle der Exil-Iraker
Al-Haschimi begründet seine Ablehnung nach Angaben von Parteifreunden damit, dass die Interessen der im Ausland lebenden zum Großteil sunnitischen Iraker, im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt seien. Der sunnitische Politiker verlangt eine größere Anzahl von Sitzen für die Exil-Iraker. In der bisherigen Version des Wahlgesetzes ist vorgesehen, dass sie über fünf Prozent der Mandate entscheiden, Al-Haschimi verlangt eine Erhöhung der Quote auf 15 Prozent.
Einigung erst vor eineinhalb Wochen
Das Parlament hatte wochenlang über die Bestimmungen des Wahlgesetzes gestritten, ehe es am 8. November verabschiedet worden war. Hauptstreitpunkt war der künftige Status der Erdölstadt Kirkuk, auf die das autonome Kurdengebiet Anspruch erhebt. Das Parlament habe schließlich einen "von allen akzeptierten" Kompromisstext gefunden, sagte der stellvertretende Parlamentspräsident Atijja, der die Abstimmung als "wichtigen Erfolg" wertete. Das Gesetz sieht nun vor, dass den Turkmenen und Arabern in der Region eine bestimmte Anzahl an Sitzen garantiert wird.
Zankapfel Kirkuk
Hintergrund des Streits um die Ölregion Kirkuk ist der demografische Wandel seit dem Sturz des damaligen Machthabers Saddam Hussein im Jahr 2003. Araber und Turkmenen wehren sich gegen Bestrebungen der Kurdenparteien, Kirkuk zu einem Teil des nordirakischen Autonomiegebietes der Kurden zu machen. Sie werfen den Kurden vor, durch massiven Zuzug die Zusammensetzung der regionalen Bevölkerung zu ihren Gunsten verändert zu haben. Die Kurden halten dem entgegen, sie seien nach ihrer Vertreibung durch das Regime Saddam Husseins nur wieder in ihre angestammte Heimat zurückgekehrt.
Autorin: Stephanie Gebert (sm, dpa, afp, ap)
Redaktion: Ina Rottscheidt