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Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus?

12. Dezember 2013

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt womöglich gegen die Grundrechte der Bürger auf Privatheit. Diese Auffassung vertritt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg.

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg EuGH (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht. Die vorgeschriebene anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte.

Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten des EU-Generalanwalts Pedro Cruz Villalón hervor. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Nach Ansicht des Generalanwalts widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 als Ganzes der Charta, so etwa dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Zudem sei die vorgesehene Speicherung der Daten, die bis zu zwei Jahre dauern soll, unverhältnismäßig lange. Nach Ansicht des Gutachters könnte diese auf unter ein Jahr begrenzt werden.

Der Gutachter empfiehlt dem EuGH, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. CDU, CSU und SPD wollen die Datenspeicherung in einer großen Koalition umsetzen. Zugleich wollen sie sich in der EU dafür einsetzen, die Speicherdauer auf drei Monate zu verkürzen.

re/sti (afp, dpa, epd)