1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

VW-Manager im Untreue-Prozess freigesprochen

28. September 2021

Hohe Betriebsräte von VW erhielten jahrelang sehr hohe Gehälter. Unverhältnismäßig hoch, fand die Staatsanwaltschaft und klagte gegen die verantwortlichen Personalmanager. Nun gibt es ein Urteil in dem Strafverfahren.

https://p.dw.com/p/40zpn
Volkswagen
Das Logo von Volkswagen, dem größten europäischen AutobauerBild: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/picture alliance

Im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen. Die zuständige Kammer urteilte, ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen teils in Millionenhöhe für die Führungskräfte gefordert hatte. 

Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschafsvertretung freigegeben hatten. Die Ankläger hatten argumentiert, alle vier Manager hätten pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt.

Landgericht Braunschweig Stadthalle Prozess Volkswagen
Der Untreue-Prozess fand in der Stadthalle in Braunschweig stattBild: Julian Stratenschulte/dpa/picture alliance

Steuerumgehung oder Versuch der Gefälligkeit?

Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe. Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro.

Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern. Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing.

Zweifel bleiben, Nachweise fehlen

Sämtliche Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert. In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu 750.000 Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: "Ich war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt."

Nahaufnahmen von Bernd Osterloh, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender von VW.
Bernd Osterloh, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender von VWBild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Schon die rein juristische Bewertung war für das Gericht kompliziert. Nach der Beweisaufnahme und Anhörung von insgesamt elf Zeugen kam der Vorsitzende Bohle Behrendt aber zur Einschätzung, dass sich "keinem der anwesenden Angeklagten ein Tatvorsatz der Untreue nachweisen" lasse: "Rechtlich war es nicht möglich, durch Bewilligung zu hoher Gehälter und Boni Untreue zulasten des Unternehmens zu begehen." Die Manager hätten erklärt, bei ihren Beschlüssen keinen Schaden für VW einkalkuliert zu haben, so Behrendt. Sollte die Annahme "Wird schon gut gehen!" vorgeherrscht haben, könne höchstens fahrlässige Untreue festgestellt werden - diese sei allerdings nicht strafbar. 

Apell an die Bundesregierung

Strittig war vor allem, ob es überhaupt verbindliche und hinreichend präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt. Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im Management entschieden hätte. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz enthält nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren oder dazu, welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden Betriebsrates heranzuziehen sind. Zum Abschluss des Strafverfahrens machten die Kammer und mehrere Prozessbeteiligte jedoch ebenso deutlich, dass der Gesetzgeber aus ihrer Sicht bei dem Thema dringend nachbessern muss. Denn wie gut und auf welcher Vergleichsbasis führende Belegschaftsvertreter in deutschen Firmen bezahlt werden dürfen, ist demnach nur unscharf geregelt.

ies/kle (dpa, rtr)