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Volksfront Aserbaidschans: Staatsmacht schafft Voraussetzungen für Fälschung des Verfassungsreferendums

8. August 2002

– Der oppositionellen Volksfront zufolge behindern Vorsitzende von Bezirkskommissionen die Aufnahme von Mitgliedern der Partei in die Referendums-Kommissionen, womit gegen die Gesetzgebung verstoßen wird

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Baku, 7.8.2002, SERKALO, russ.

Mitglieder der "Partei Volksfront" ("Reformer") werden nicht in die für das Referendum gebildeten Bezirkskommissionen aufgenommen. Deswegen richtete der Vorsitzene der Partei, Ali Kerimli, eine Erklärung an den Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission, Masahir Panahow. Darin heißt es, dass einige Vorsitzende von Bezirkskommissionen, die für die Durchführung des Referendums zuständig seien, die Aufnahme von Mitgliedern aus Bezirksverbänden der Partei in die Referendums-Kommissionen behindern würden, womit gegen die Gesetzgebung verstoßen werde.

Es sei daran erinnert, dass laut Gesetez in die Wahlkommissionen der Bezirke und Landkreise sowie in die Zentrale Wahlkommission Vertreter aller Parteien aufgenommen werden müssen, die im Parlament vertreten sind. Die "Partei Volksfront Aserbaidschans" ist im Parlament vertreten.

Nach Ali Kerimlis Worten ist es zu besonders groben Verstößen bei der 82. Bezirkskommission in Agstafin, bei der 83. Kommission in Sabirabad-Saljan und in der 43. Kommission in Schekin gekommen. In diesen Kommissionen seien die von den Bezirksverbänden der "Volksfront Aserbaidschans" eingereichten Listen abgelehnt worden. Hingegen sei eine Liste erstellt worden, auf der sich Vertreter der Exekutivmacht und andere Personen befänden, die zur "Volksfront Aserbaidschans" in keinem Bezug stünden. Nach Ansicht von Ali Kerimli werden somit Voraussetzungen für eine Fälschung der Referendums-Ergebnisse geschaffen.

Bekanntlich will die "Volksfront Aserbaidschans" zusammen mit anderen Oppositionskräften das bevorstehende Referendum boykottieren. Außerdem hat sie ihre Wähler aufgerufen, am Referendum nicht teilzunehmen. Zugleich wollen die Oppositionsparteien jedoch eine Beobachtung der Volksbefragung organisieren. Sie gehen davon aus, dass man Gesetzesverstöße feststellen wird. Beweise für eine Fälschung der Referendumsergebnisse sollen später veröffentlicht werden. (...) (MO)