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Verfassungsgericht Serbiens setzt Gesetz über Hilfe für ICTY-Angeklagte aus

15. April 2004
https://p.dw.com/p/4ugM

Belgrad, 15.4.2004, BETA, serb.

Das Verfassungsgericht Serbiens hat heute einstimmig die Anwendung des Gesetzes für den Schutz der Angeklagten vor dem Haager Kriegsverbrecher-Tribunal [ICTY] verboten. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Umsetzung des Gesetzes eingestellt wird. Ferner hat es dem serbischen Parlament eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, sich zu dem Gesetz zu äußern.

Der Präsident des Gerichts, Slobodan Vucetic, sagte, dies sei nicht die endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Es sei vielmehr eine einstweilige Verfügung, durch die seine Anwendung untersagt werde, in Anbetracht dessen, dass negative Folgen bis zu einem endgültigen Urteil verursacht werden könnten.

Die Initiative für eine Beurteilung durch das Verfassungsgericht reichten ein: die Anwaltskammer der Vojvodina, der Magistrat von Pozega und das Komitee der Juristen für Menschenrechte.

Die Pressesprecherin des Gerichts, Verona Adam Bokros, führte in der Begründung aus, wenn das Gesetz angewandt würde, könnten unbehebbare Schäden entstehen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Verfassungsprinzips, dass alle Bürger die gleichen Rechte und Pflichten hätten und gleichermaßen vor staatlichen und anderen Organen geschützt sind, unabhängig von ihrem persönlichen Status. (md)