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Politik

Urlaubsreisen ins Ausland bleiben erlaubt

30. März 2021

Urlaub in Deutschland? Nicht möglich! Urlaub im Ausland? Ist möglich! Kanzlerin Merkel hätte das gerne geändert - doch daraus wird nichts. Zumindest ein Corona-Test vor der Rückreise ist nun aber Pflicht.

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Deutschland Abflug Palma Flughafen Düsseldorf
Ab in den Urlaub: Abflugtafel am Flughafen DüsseldorfBild: Rupert Oberhäuser/dpa/picture alliance

Es könne doch nicht sein, dass man nicht in der Lage sei zu verhindern, dass Menschen nach Mallorca fliegen - aber in Flensburg ein 15-Kilometer-Bewegungsradius durchgesetzt werden könne. Das hatte Kanzlerin Angela Merkel kürzlich bei ihren Beratungen mit den Regierungschefs der 16 deutschen Bundesländer gesagt. Die zuständigen Ressorts wurden daraufhin gebeten, die juristischen Möglichkeiten auszuloten.

Merkels Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte formal als abgeschlossen, teilte die Bundesregierung nun mit. Ein Regierungssprecher verwies am Montagabend auf die geltenden Bestimmungen für Reisende. "Eine darüber hinausgehende rechtliche Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant."

Appell statt Verbot

Somit sind Uraubsreisen ins Ausland weiterhin grundsätzlich möglich - trotz der Corona-Pandemie. Allerdings, so wurde ausdrücklich betont: "Die Bundesregierung bittet weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen Risiken von Reisen im In- und Ausland abzusehen."

Nachdem das bei deutschen Touristen besonders beliebte Ziel Mallorca Mitte März von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen wurde, gab es einen Boom bei Urlaubsbuchungen für die spanische Insel. Allein am vergangenen Wochenende landeten auf Mallorca 129 Flieger aus Deutschland. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes war aufgehoben worden, weil auf den Balearen die Zahl der Neuinfektionen unter 50 pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) gesunken war.

Spanien Flughafen Palma de Mallorca
Kontrollen am Flughafen Palma de Mallorca: Corona-Test negativ? Bild: Joerg Niebergall/Eibner-Pressefo/picture alliance

Ab sofort Testpflicht 

In der Nacht zu Dienstag trat die Testpflicht für Urlauber in Kraft. Sie soll vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Und wer positiv getestet wird, muss im Urlaubsgebiet bleiben und in einem Hotel in Quarantäne gehen.

Die Bundespolizei kontrolliert nun an den Flughäfen die vorgeschriebenen negativen Corona-Testbescheide von Urlaubsrückkehrern. Allein am Frankfurter Flughafen war das nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei bei mehr als 100 Flügen aus dem Schengen-Raum der Fall. Bei Reisenden, die aus Drittstaaten außerhalb der EU ankommen und die Passkontrolle passieren müssen, hatte die Bundespolizei schon vorher kontrolliert, ob Reisende einen negativen Coronatest vorweisen konnten. Nun ging es insbesondere um Urlaubsrückkehrer, die die Osterferien zu einer Reise genutzt hatten. So wurde am Dienstagnachmittag ein Urlauberflug aus Palma de Mallorca kontrolliert. Beanstandungen gab es bei keinem der Reisenden, sagte der Sprecher.

Diskussion über "Notbremse"

Unterdessen geht in Deutschland die Debatte über die sogenannten Corona-Notbremse weiter. Die zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen der Länder vereinbarte "Notbremsen"-Regelung ist nach Ansicht der Verwaltungsrechtlerin Sigrid Wienhues nicht verbindlich und lässt sich nicht über den Rechtsweg gegenüber abweichenden Ländern durchsetzen. In ihrem Auftritt in der Fernsehsendung "Anne Will" am Sonntag hatte Merkel den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet und einige andere Länderchefs für ihren laschen Umgang mit der am 3. März beschlossenen Notbremse gerügt. Sie deutete dabei an, der Bund könne tätig werden, wenn die Länder die Vereinbarung nicht einhielten.

Aber dazu hat der Bund zurzeit kaum andere Mittel als Rügen und Drohen, denn es gebe - so Wienhues - keine rechtliche Möglichkeiten, die Umsetzung der Notbremse einzuklagen. Die Juristin sagte der Deutschen Welle: "Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben sich darauf verabredet. Insoweit haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zugesagt, dass sie diesen Weg gehen wollen…Aber im Sinne eines einklagbaren Anspruches gibt es diese Möglichkeit nicht. Es ist eine Zusage im Kreis der Regierungsverantwortlichen von Bund und Ländern, aber nichts, was unmittelbar umgesetzt werden kann."

Wienhues sagt, auch die Auslegung der Notbremse – ob Ausgangssperre oder Kontakteinschränkungen – sei letztendlich Ländersache: "Im rechtlichen Sinne können sie die Maßnahmen in Ihrem Bundesland selber festlegen. .. das letzte Entscheidungsrecht, das im formalen Sinne, das liegt bei den Ländern."

Die Kanzlerin hat in der Sendung betont, sie würde nicht tatenlos zusehen, wie die Infektionszahlen weiter steigen, und drohte notfalls mit einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Und in der Tat wäre eine verbindliche und einheitliche Umsetzung der Notbremse nur über einen solchen Weg zu erreichen, sagte Wienhues. Sie fügte hinzu: "Aber das ist eine Lösung für die Zukunft und nicht dafür, jetzt doch noch zu Ostern unmittelbar aus dem Bund etwas umzusetzen."

wa/bru/kle (dpa, afp, DW)