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UNO-Menschenrechtskommission legt Resolutionsentwurf zu Weißrussland vor

13. April 2004

Minsk spricht von "doppelten Standards"

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Minsk, 12.4.2004, INTERFAX-SAPAD, russ.

Weißrussland ist bereit, Menschenrechtsfragen und Fragen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern zu erörtern. Das erklärte der Leiter der Abteilung Information und Pressesprecher des weißrussischen Außenministeriums, Andrej Sawinych, als er auf die am 16. April bevorstehende Abstimmung über den Resolutionsentwurf der UNO-Menschenrechtskommission zu Weißrussland einging. Dabei betonte Andrej Sawinych, dass die weißrussische Seite "nicht der Politisierung des Themas und der Anwendung von doppelten Standards zustimmen kann". "Wir sind überzeugt, dass lediglich auf der Basis eines offenen und respektvollen Dialogs ein realer Fortschritt auf diesem Gebiet erreicht werden kann", erklärte er.

Der Resolutionsentwurf wurde von Großbritannien, Spanien, Belgien, Ungarn, Frankreich, der Slowakei, Lettland, den Niederlanden, Malta Zypern, Estland, Norwegen, Slowenien, Island, Griechenland, Dänemark, Österreich, Deutschland, Tschechien, Bulgarien, Polen, der Schweiz, Finnland, Litauen, Luxemburg, Irland, Schweden, Portugal, Italien, den USA und Kanada eingebracht. Im Dokument wird die Regierung Weißrusslands "wegen der Verletzung der Wahlbestimmungen, des Verschwindens von Politikern, des Drucks auf die bürgerliche Gesellschaft und die Einschränkung der Tätigkeit religiöser Organisationen" kritisiert. Die Resolution ruft die Regierung der Republik auf, "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um hundertprozentig und objektiv alle Fälle aufzuklären, bei denen Bürger gewaltsam verschwunden sind, um den Wahlprozess der Verfassung und den internationalen Standards anzupassen und dazu beizutragen, dass das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte am bevorstehenden Wahlprozess teilnehmen kann, um die Unabhängigkeit der Judikative zu gewährleisten, die Wissenschaftler und andere Personen freizulassen, die aus politischen Gründen festgehalten werden, um mit der Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen aufzuhören, das Gesetz über Religionen aus dem Jahr 2002 den internationalen Verpflichtungen anzupassen, die Erfahrungen der OSZE und des Europarates zu nutzen, um zu gewährleisten, dass das Gesetz über Massenmedien den internationalen Standards entspricht und weder direkt noch indirekt den Druck und die Verbreitung unabhängiger Zeitungen in Weißrussland einschränkt". (lr)