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Uber, Airbnb und Co. nicht überregulieren

20. September 2016

Internet-Dienstleister mischen mit neuen Geschäftsmodellen alte Branchen auf. Die wehren sich und rufen nach Regulierungen und Restriktionen. Doch die Monopolkommission warnt vor Übertreibungen.

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Bild: picture-alliance/dpa/J. Kalaene

Die Monopolkommission warnt vor zu restriktiven Regeln für neue digitale Dienstleister wie Fahrdienste und Übernachtungsvermittler. Solche neuen Anbieter könnten den Wettbewerb durchaus intensivieren, argumentieren die Experten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Gutachten "Wettbewerb 2016". "Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden", erklärte der Vorsitzende Achim Wambach.

In Deutschland haben Unternehmen wie etwa der Fahrdienstvermittler Uber einen schweren Stand. Das Start-up aus den USA darf hierzulande keine Fahrten mit Privatfahrern vermitteln. Auch Airbnb, das Übernachtungsmöglichkeiten bei Privatleuten vermittelt, unterliegt Auflagen. In Berlin und weiteren Städten wurden solche Kurzzeitvermietungen von Privatwohnungen per Gesetz weitgehend verboten.

Die ehemalige Wohnung Angela Merkels in Berlin bei Airbnb
Die ehemalige Wohnung Angela Merkels in Berlin bei AirbnbBild: Airbnb

Statt auf Verbote zu setzen, solle ein angemessener "Ordnungsrahmen" geschaffen werden, urteilte Monopolkommissionschef Wambach. Bei Fahrdienstvermittlungen seien etwa "qualitative Mindestanforderungen für die Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz" nötig, hießt es in der Mitteilung der Kommission. Traditionelle Regulierungsmaßnahmen im Taxigewerbe wie Konzessionsbeschränkungen und die behördliche Festsetzung von Mindesttarifen sollten wegfallen.

Keine Pauschalverbote

Auch bei Kurzzeitvermietungen von Privatunterkünften solle es keine Pauschalverbote geben, erklärte die Kommission. "Stattdessen sollten eindeutige Bagatellgrenzen beziehungsweise Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist." Denkbar sei etwa eine Obergrenze für die Vermietungstage pro Jahr. Die privaten Zimmeranbieter sollten zudem Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.

Daneben fordert die Monopolkommission "einheitliche Wettbewerbsbedingungen" auch für traditionelle Banken und Versicherungen und die sogenannten Fintechs. Abzulehnen seien aber Eingriffe in den Markt mit dem Ziel, "Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben".

Fonds und Investoren beobachten

Mit zunehmender Sorge betrachtet die Kommission den Einfluss von Fonds und anderen institutionellen Investoren auf die deutsche Wirtschaft. "Die Investoren muss man im Auge behalten", sagte Wambach. Großanleger wie der US-Vermögensverwalter Blackrock oder der norwegische Staatsfonds seien an zahlreichen deutschen Unternehmen beteiligt, die teilweise untereinander in Konkurrenz stünden.

Besonders ausgeprägt sei dies im Bereich der Herstellung von Computern sowie optischer und elektronischer Ausrüstung, ebenso im Maschinen- und Fahrzeugbau. "Das birgt die Gefahr, dass der Wettbewerb behindert werden kann", sagte der Vorsitzende des unabhängigen Expertengremiums, das die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät. Es gebe bereits erste Hinweise auf wettbewerbsverzerrenden Effekte.

Wambach regte an, auch bei der geplanten Großfusion von Bayer und Monsanto genau hinzusehen. Blackrock sei an beiden Unternehmen beteiligt. "Da sollte die Kartellbehörde zumindest ein Auge drauf werfen", sagte er. Der deutsche Pharma- und Chemiekonzern will den US-Saatguthersteller für rund 66 Milliarden Dollar übernehmen.

Konzentration gesunken

Insgesamt sei die Unternehmenskonzentration in Deutschland aber gesunken und gebe derzeit grundsätzlich keinen Anlass für Wettbewerbsbedenken. Der Wertschöpfungsanteil der 100 größten Unternehmen habe 2014 bei 15,8 Prozent gelegen und sei damit gegenüber 2012 leicht rückläufig. In den USA hingegen habe er seit den 1990er Jahren zugenommen und Werte von mehr als 40 Prozent erreicht.

Abgenommen habe in Deutschland die Verflechtung der 100 größten Unternehmen untereinander. Dies gelte etwa für wechselseitige Kapitalanteile oder über Mehrfachmandatsträger, etwa in Aufsichtsräten. "Diese Indikatoren lassen auf eine rückläufige branchenübergreifende Unternehmenskonzentration schließen", erklärte die Monopolkommission.

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges, fünfköpfiges Gremium, das unter anderem die Bundesregierung bei den Themen Wettbewerb und Regulierung berät. Zu ihren Mitgliedern zählen Unternehmer, Manager und Wirtschaftsforscher.

wen/iw (rtrd, dpa, afp)