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Transitverbot für gefährliche Güter durch Kroatien außer Kraft

22. Januar 2002

– Slowenien noch unzufrieden, während Bosnien-Herzegowina künftig früher informiert werden soll

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Köln, 22.1.2002, FENA/DNEVNIK

FENA, bosn., 22.1.2002

Der Botschafter der Republik Kroatien in Bosnien-Herzegowina, Josip Vrbosic, hat die Beraterin des Außenministers Bosnien-Herzegowinas für bilaterale Beziehungen, Ana Trisic-Babic, darüber informiert, dass ab Montag (21.1.), 12.00 Uhr (MEZ) die von der kroatischen Regierung kürzlich beschlossenen Bestimmungen über das Beförderungsverbot für gefährliche Güter auf Verkehrsstraßen (...) nicht mehr angewandt würden. In der Mitteilung des Außenministeriums Bosnien-Herzegowinas heißt es, Vrbosic habe hervorgehoben, es sei nicht die Absicht Kroatiens gewesen, die gutnachbarschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina zu zerrütten. Kroatien werde sich auch weiterhin im Einvernehmen mit den zuvor unterzeichneten Abkommen verhalten sowie sämtliche mehrseitigen Abkommen, Konventionen und bilateralen Vereinbarungen annehmen. Er betonte ferner, Kroatien werde künftig bei derartigen Fragen die Meinung der dafür zuständigen Institutionen Bosnien-Herzegowinas einholen. (md)

DNEVNIK, slowen., 22.1.2002

Das slowenische Außenministerium hat gestern Abend (21.1.) mitgeteilt, Slowenien habe die Lage an der slowenisch-kroatischen Grenze aufmerksam verfolgt und festgestellt, dass das Transitverbot für gefährliche Güter noch gelte. Obwohl Kroatien versprochen habe, ab Montag die alte Regelung für Erdöltransporte wieder anzuwenden, sei dies nicht geschehen. Daher würde Slowenien die Regierungsbeschlüsse über die Einführung von Gegenmaßnahmen weiter verfolgen, um die Interessen Sloweniens zu schützen. (...)

Wie bekannt informierte die kroatische Regierung gestern das slowenische Außenministerium darüber, dass ab Montag (21.1.) wieder die Regelung für die Beförderung von Erdöl und Erdölprodukten gelte wie vor der Änderung der Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter (...). (md)