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Todesstrafe in Armenien abgeschafft

2. Mai 2003

– Neues Strafgesetzbuch unterzeichnet

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Moskau, 30.4.2003, INTERFAX, russ., aus Jerewan

Der Präsident Armeniens Robert Kotscharjan hat das neue Strafgesetzbuch unterzeichnet, das vom armenischen Parlament am 18. April angenommen worden war und die Abschaffung der Todesstrafe in der Republik vorsieht, wurde "Interfax" am Mittwoch (30.4.) beim Pressedienst des Staatsoberhauptes mitgeteilt. Gemäß dem neuen Strafgesetzbuch wird die Todesstrafe in der Republik Armenien durch lebenslange Haft ersetzt.

Ferner unterzeichnete Robert Kotscharjan das vom Parlament angenommene Gesetz "Über das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches", entsprechend dem sich die Abschaffung der Todesstrafe nicht auf eine Reihe von Verbrechen erstreckt, die vor der Annahme des neuen Strafgesetzbuches begangen wurden. So betrifft die Abschaffung der Todesstrafe unter anderem Personen nicht, die vor der Annahme des neuen Strafgesetzbuches Minderjährige vergewaltigt oder einen heimtückischen Mord begangen haben. Bei allen anderen Personen, die vorher gemäß anderen Artikeln zum Tode verurteilt wurden, wird die Strafe durch lebenslange Haft ersetzt.

Nach Ansicht lokaler Beobachter ist die Annahme des zusätzlichen Gesetzes "Über das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches" eine Art Kompromiss zwischen dem Europarat, der Armenien auffordert, die Todesstrafe abzuschaffen, und der Meinung der armenischen Öffentlichkeit, die auf der Todesstrafe für die Personen besteht, die am 27. Oktober 1999 einen Terroranschlag im armenischen Parlament verübten, infolge dessen der Premierminister Armeniens, der Parlamentsvorsitzende und eine Reihe weiterer Staatsvertreter getötet wurden. Die Gerichtsverhandlungen in dieser Sache dauern immer noch an.

Seit 1990 gilt in Armenien ein Moratorium auf die Todesstrafe. In dieser Zeit wurden über 30 Personen zum Tode verurteilt. (lr)