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Strafverfahren gegen den Vorsitzenden der Vereinigten Bürgerpartei Weißrusslands wegen Verleumdung von Lukaschenka eingeleitet

15. Juli 2002

– Betroffener spricht von politischer Verfolgung

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Minsk, 15.7.2002, BELARUS TODAY, russ.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Sowjetskij, Stadt Minsk, hat am 12 Juli ein Strafverfahren gegen den Vorsitzenden der oppositionellen Vereinigten Bürgerpartei, Anatolij Lebedko, wegen Verleumdung von Präsident Lukaschenka eingeleitet. In dem Beschluss des Staatsanwaltes heißt es, dass das Verfahren gemäß Teil 1 Artikel 367 des Strafgesetzbuches Weißrusslands im Zusammenhang mit der Veröffentlichung am 2. November letzten Jahres in der Zeitung "Narodnaja Wolja" des Artikels von Mykola Buslajew mit der Überschrift "CIA beschuldigt das weißrussische ‚Rote Haus‘, Waffen an terroristische Organisationen zu liefern" eingeleitet wurde. Im Artikel würden Äußerungen des Vorsitzenden der Vereinigten Bürgerpartei, Anatolij Lebedko, zitiert, die den Ermittlern zufolge "wissentlich falsche, den Präsidenten der Republik Weißrussland in Verruf bringende Angaben enthalten".

Der Vorsitzende der Vereinigten Bürgerpartei Anatolij Lebedko bewertete das "Vorgehen der weißrussischen Staatsanwaltschaft" auf der heutigen Pressekonferenz in Minsk als "politische Verfolgung". Er habe dem Ermittlungsrichter die "Resolution über Weißrussland" übergeben, die dieser Tage auf einer Sitzung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE in Berlin angenommen worden sei. Darin heiße es, dass die OSZE-Versammlung "wegen Behauptungen darüber besorgt sei, dass Weißrussland Terroristen und Länder, die Terroristen Asyl gewähren, mit todbringender Militärtechnik versorgt".

Vor einigen Tage wurde in Grodno die Gerichtsverhandlung gegen die Journalisten der Zeitung "Pagonja", Nikolaj Markewitsch und Pawel Moschejko, abgeschlossen, die ebenfalls der Verleumdung von Präsident Lukaschenka beschuldigt wurden. Das Gericht verurteilte sie zu zweieinhalb beziehungsweise zu zwei Jahren Haft. (lr)