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Sozialdemokratische Partei Tadschikistans besteht auf ihrer Zulassung

6. November 2002

– Registrierung wird seit drei Jahren immer wieder abgelehnt

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Köln, 6.11.2002, DW-radio / Russisch

Die Delegierten des Gründungskongresses der Sozialdemokratischen Partei Tadschikistans, der in Duschanbe stattgefunden hat, haben einen offenen Brief an Präsident Emomali Rachmonow gerichtet. In dem Brief wird der Präsident aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass beim Verfahren über die Zulassung der Partei die Gesetze eingehalten werden. Es berichtet unsere Korrespondentin Nigora Buchari-sade:

Grund für den Brief an das Staatsoberhaupt ist die Tatsache, dass das Justizministerium Tadschikistans bereits seit drei Jahren eine Zulassung der Partei ablehnt. Der Vorsitzende der politischen Vereinigung, Rachmatillo Sojirow, sagte, die Partei leide seit ihrer Gründung unter den Gesetzesverstößen seitens des Justizministeriums.

Ihren ersten Gründungskongress führte die Sozialdemokratische Partei im März 1998 durch, aber die Zulassung erhielt sie erst ein Jahr später, obwohl das Gesetz eine Zulassung innerhalb eines Monats vorsieht. Nach einem halben Jahr, genau einen Tag vor Bekanntgabe der Präsidentschaftswahlen, beantragte das Justizministerium beim Obersten Gericht des Landes, die Partei zu verbieten. Daraufhin entzog das Oberste Gericht der Partei ohne Angabe von Gründen die Zulassung. Es forderte die Parteiführung und das Justizministerium auf, erneut alle Dokumente vorzubereiten und diese für die Erteilung einer Zulassung einzureichen. Das Ministerium kam dem Beschluss des Gerichts nicht nach und die Partei erhielt eine Ablehnung. Sie wurde damit begründet, dass einige Bürger ohne deren Einverständnis in die Mitgliederlisten der Partei aufgenommen wurden. Zahlreiche Beschwerden der Parteiführung gegen das gesetzwidrige Vorgehen des Justizministeriums wurden vom Obersten Gericht ignoriert.

Rachmatillo Sojirow zufolge werden die Gründungsdokumente und das Programm der Partei vom Justizministerium nun nicht beanstandet und die bei dieser Behörde eingereichten Nachweise dürfen nicht als Grund für eine Ablehnung einer Zulassung angegeben werden. Man könne nur hoffen, dass das Justizministerium daran interessiert sein werde, die Dinge auf die Spitze zu treiben, denn dann werde nur noch das Staatsoberhaupt mit einer persönlichen Verordnung diese Frage lösen können, so Rachmatillo Sojirow. (MO)