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Sloweniens Premier und sein kroatischer Amtskollege vereinbaren vorläufige Regelung für die Seehoheit

11. September 2002

– Ziel ihres Treffens war es, die Rahmenbedingungen für eine Beruhigung der Lage abzustimmen

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Zagreb, 10.9.2002, RUNDFUNK UND FERNSEHEN KROATIENS, kroat.

Die Premierminister Kroatiens und Sloweniens Ivica Racan und Janez Drnovsek haben bei einem Treffen in Zagreb eine "vorläufige Regelung für die Seehoheit" vereinbart. Diese Regelung präjudiziert nicht die künftige Grenzlinie und gilt drei Monate, wobei sie auch verlängert werden kann.

Die Unterredungen dauerten fast zwei Stunden. Zunächst sprachen die Premierminister unter vier Augen und daraufhin mit den Delegationen. Dabei waren auch die beiden Außenminister Tonino Picula und Dimitrij Rupel. Racan erklärte danach, die Hauptpunkte der vorläufigen Regelung für die Seehoheit seien festgesetzt worden. Sie sind eingebunden in den Umsetzungsprozess eines Abkommens über den kleinen Grenzverkehr und in ein Kooperationsabkommen. (...) Der kroatische Regierungschef wiederholte erneut, dass Kroatien die Ansicht vertritt, dass eine endgültige Lösung der Grenzfrage über ein Schiedsgericht herbeigeführt werden kann, während Drnovsek hofft, dass diese Frage doch noch über ein bilaterales Abkommen gelöst werden kann. Sloweniens Premier fügte hinzu, "falls dies doch nicht möglich ist, dann kann Slowenien nicht einseitig auf einer bilateralen Lösung bestehen. Wir werden dann absprechen müssen, welche Lösungen noch zur Verfügung stehen, was eventuell auch das Schiedsgericht einschließt.

Seit im Juli letzten Jahres die Vorsitzenden der kroatischen und slowenischen Grenzkommission das Grenzabkommen paraphiert hatten, das zuvor von beiden Regierungen angenommen worden war, wurde dieses Dokument in der Öffentlichkeit beider Länder gegensätzlich aufgenommen. Während es in Slowenien als diplomatischer Erfolg begrüßt wurde, wurde es in der kroatischen Öffentlichkeit abgelehnt.

Kroatiens Premier erklärte auf einer Pressekonferenz, dass die vorläufige Regelung der Seehoheit aus mehreren Punkten besteht. Durch die Vereinbarung werde der freie Fischfang für alle berechtigten Fischer mit besonderer Genehmigung geregelt, die dem kleinen Grenzabkommen entspricht. Ferner soll die ständige gemischte Kommission einen Verhaltenskodex für die Fischer im Grenzbereich ausarbeiten. Dieser soll ebenfalls dem Abkommen über den kleinen Grenzverkehr entsprechen. Die Kommission soll außerdem noch ein gemeinsames Aufsichtsamt bilden. Racan zufolge könne der Fischfang vereinbarungsgemäß aus ökologischen und anderen Gründen verboten werden. Darüber entscheide die ständige gemischte Kommission. Die Regierungen beider Länder seien auch dazu bereit, durch die Vereinbarung entstandene Verluste zu ersetzen.

Drnovsek betonte mehrfach, das Hauptziel des Treffens sei es gewesen, die Rahmenbedingungen für eine Beruhigung der Lage abzustimmen. Daraufhin würden dann später Zagreb und Ljubljana eine endgültige Lösung aushandeln. (md)