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Slowakei: Umsetzung des ungarischen Statusgesetzes nach wie vor offen

28. Januar 2002

– Bratislava und Budapest wollen Streit um das Gesetz über Auslandsungarn durch ein Abkommen beilegen

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Bratislava, 25.1.2002, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Das Ergebnis der Verhandlungen, die am Mittwoch (23.1.) in Budapest die Staatssekretäre der Außenämter der Slowakei und Ungarns Jaroslav Chlebo und Zsolt Nemeth führten, hat gezeigt, dass das Interesse an der Erhaltung guter Nachbarbeziehungen größer ist als die Besorgnis der Slowakei wegen des ungarischen Gesetzes über Auslandsungarn (das so genannte Statusgesetz).

Beide Seiten brachten ihre Bereitschaft zum Ausdruck, den Streit um das Gesetz mit einem gemeinsamen Abkommen zu überwinden. Die Ungarische Republik akzeptierte, dass zur Grundlage dieses Dokuments der Entwurf der slowakischen Seite wird. Beide Seiten hoffen, dass das Dokument möglichst in kurzer Zeit unterzeichnet werde, sagte Staatssekretär Chlebo. Den Inhalt des Abkommens verweigerte er jedoch zu konkretisieren. Es sollte sich um eine allgemeine Erklärung der Ungarischen Republik handeln, in der es heißt, dass eventuelle rechtliche Auswirkungen des Landsleutegesetzes die Souveränität der Slowakei nicht gefährden werden.

Die konkreten Streitpunkte, gegen die die Slowakei Einwände hat, sind allerdings nicht Gegenstand des Abkommens, beispielsweise die Auszahlung der finanziellen Förderung für Familien mit Kindern, die Schulen mit ungarischer Unterrichtssprache besuchen. Mit diesem Problem sollen sich künftig gemischte Kommissionen für Minderheitenfragen befassen, führten die Staatssekretäre Chlebo und Nemeth an.

Jaroslav Chlebo gab zu, die Slowakei habe ihre Taktik und Einstellung zum Abkommen mit Ungarn geändert, nicht aber zum umstrittenen Gesetz. Die Frage, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis aussehen wird, bleibt weiterhin offen. (ykk)