Skandalhändler Kerviel muss hinter Gitter
5. Oktober 2010In allen Punkten "schuldig" - so lautet das Urteil. Fünf Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung - das ist das Strafmaß der Richter in Paris.
Haftstrafe und Schadenersatz in Milliardenhöhe
Obwohl der Angeklagte Jérôme Kerviel während des zweiwöchigen Prozesses im Juni immer wieder versichert hatte, dass seine riskanten Börsengeschäfte von der Société Générale geduldet waren, solange sie Gewinne brachten, befand das Gericht den 33-Jährigen in allen drei Anklagepunkten für schuldig: Computermissbrauch, Veruntreuung und Fälschung. Zudem ordnete das Gericht an, dass Kerviel seinem früheren Arbeitgeber den entstandenen Handelsverlust in Höhe von 4,9 Milliarden Euro erstatten muss.
Damit folgte Richter Dominique Pauthe weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Gefängnis, davon eines auf Bewährung, gefordert hatte. Die Bank Société Générale hatte als Nebenklägerin die 4,9 Milliarden Euro Verlust zurückgefordert.
Die von der Verteidigung vorgelegten Beweismittel lassen nicht darauf schließen, dass die Société Générale die betrügerischen Handlungen von Jérôme Kerviel kannte", sagte Richter Pauthe in seiner Begründung. Neben Vertrauensmissbrauch wurden Kerviel auch Fälschung und die betrügerische Eingabe von Daten in das Computersystem der zweitgrößten französischen Bank vorgeworfen.
Anwalt kündigt Berufung an
Kerviel, der derzeit in der Computerbranche als Berater tätig ist, hatte für nahezu 50 Milliarden Euro, deutlich mehr als die Marktkapitalisierung der Bank, spekuliert. 2008 flogen seine ungedeckten Handelsgeschäfte auf.
Der Anwalt des ehemaligen französischen Börsenhändlers, Oliver Metzner, kündigte an, gegen die Strafe und die hohe Schadenersatzsumme Berufung einzulegen.
Autorin: Marion Linnenbrink (afp, dapd, dpa, rtr)
Redaktion: Thomas Grimmer