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Politik

Scheuer legt "Drohnen-Aktionsplan" vor

13. Mai 2020

Die Bundesregierung will die Entwicklung von Drohnen vorantreiben - zum Beispiel in der Logistik oder für medizinische Transporte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer spricht vom "Abflug in die dritte Dimension".

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Paketlieferung via drone
Der Einsatz von Drohnen bei der Paketzustellung könnte ein lohnendes Geschäft werdenBild: picture-alliance/Panther Media

Ob bei der Lieferung von medizinischen Gütern oder für Luftbilder zur Lageeinschätzung bei Rettungseinsätzen: Drohnen und perspektivisch auch Flugtaxis sollen nach dem Willen der Bundesregierung möglichst bald als reguläre Verkehrsträger zum Einsatz kommen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stellte dafür einen Aktionsplan vor. 

Dabei sollen nach Angaben Scheuers vor allem drei zentrale Ziele als Leitlinien dienen: Der Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt, die Sicherheit des Luftraums und die Erschließung neuer Geschäftsfelder und Einsatzmöglichkeiten. Damit setze die Regierung "voll auf Innovation", sagte Scheuer bei einer Pressekonferenz unter freiem Himmel vor dem Verkehrsministerium in Berlin. "Zugleich schaffen wir neue und klare Strukturen für einen sicheren Drohnenflug. Damit sind wir bereit für den Abflug in die dritte Dimension", sagte der Bundesminister.

Deutschland Langen | Drohnen-Expertin Angela Kies
Ein kleinteiliges Genehmigungsverfahren schreckt viele Investoren ab, sagt Drohnen-Expertin Angela KiesBild: picture-alliance/dpa/Deutsche Flugsicherung

Als konkrete Anwendungsfelder werden im Aktionsplan etwa der gezielte Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in der Landwirtschaft und der Transport von Arzneimitteln genannt - daneben die Lageerkundung bei Überschwemmungen oder Waldbränden sowie die Inspektion von Hochspannungsleitungen oder Windkraftanlagen.

"Hubschrauber erhalten schneller Genehmigungen"

Drohen-Expertin Angela Kies von der Deutschen Flugsicherung umreißt die aktuelle Problematik: Bislang sei die Vielzahl von ständigen und temporären Flugverbotszonen in Deutschland unüberschaubar, sagt sie. Mögliche Betreiber kommerziell eingesetzter Drohnen würden durch ein extrem kleinteiliges Genehmigungsverfahren abgeschreckt. Es sei derzeit kaum möglich, längere Flüge mit Drohnen zu planen, weil für jede Verbotszone mit den jeweiligen "Bedarfsträgern" verhandelt werden müsste. Auch der bislang verbotene Überflug von mehreren tausend Naturschutzgebieten müsse praktikabler gestaltet werden.

Deutschland Flugtaxi "CityAirbus" in Ingolstadt
Das viersitzige Flugtaxi "CityAirbus" hat bereits erste Testflüge erfolgreich absolviert (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/A. Weigel

Das Drohnen-Flugrecht stehe teilweise auch im krassen Gegensatz zur bislang geübten Praxis mit anderen Fluggeräten. "Ein Pipeline-Betreiber kann seine Anlage ohne Extra-Genehmigung mit einem Hubschrauber abfliegen lassen, aber für eine Drohne müsste er ein kompliziertes Verfahren durchlaufen", sagt Expertin Kies. 

Drohen sind flexibel und kostengünstig

Angesichts des Booms bei Paketen könnten Drohnen zur Lieferung eingesetzt werden, heißt es im Aktionsplan des Verkehrsministeriums. Ihr Vorteil liege in den kostengünstigen und flexiblen Einsatzmöglichkeiten. Auch seien Flugtaxis, bei der auch deutsche Firmen bei der Entwicklung aktiv sind, längst keine Vision mehr. Es gehe nun darum, wie Flugtaxis in den Luftraum eingegliedert werden könnten. Allerdings seien noch viele Fragen zu klären, bis tatsächlich ein Regelbetrieb - ohne Pilot an Bord - vorstellbar sei.

nob/kle (dpa, afp)

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