1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Rumäniens Verfassung soll geändert werden

21. Juni 2002

- Regierung legt Marschplan fest

https://p.dw.com/p/2RJN

Bukarest, 21.6.2002, ADZ, deutsch

Die Volksbefragung zur Abänderung der Verfassung soll bis Ende der ersten Jahreshälfte 2003 stattfinden, hat die Regierung in ihrem diesbezüglichen Marschplan vorgesehen, schreibt "Adevarul". Bis zum 26. Juni wird die Kommission zur Abänderung der Verfassung gebildet, der 21 Parlamentarier (je nach dem Gewicht, welches die Parteien im Parlament haben) angehören, ein Vertreter der Regierung, einer der Präsidentschaft und der Ombudsmann. Bis zum 15. November sollen die Abänderungsvorschläge redigiert werden, die Debatte im Parlament könnte bis Ende März 2003 abgeschlossen werden.

Bisher hat man sich nach Beratungen mit sämtlichen Parteien auf folgende Abänderungen geeinigt: Festlegung des verfassungsmäßigen Rahmens für den EU-Beitritt Rumäniens, gesonderte Befugnisse für den Senat und die Abgeordnetenkammer; Festlegung von höchstens 110 Sitzen im Senat und 220 in der Abgeordnetenkammer sowie Einschränkung der parlamentarischen Immunität. In der Verfassung soll festschrieben werden, dass das Privateigentum "garantiert" (und nicht nur - wie bisher - "geschützt") wird. Auch sollen im Grundgesetz klarere Bestimmungen festgehalten werden über die Durchführung der EU-Empfehlungen aus der Charta des Minderheitenschutzes. Unterschiedliche Standpunkte gab es bisher dazu, ob der Präsident Rumäniens künftig durch indirekte Wahl oder - wie bisher - durch direkte Wahl gewählt werden soll. (fp)