Rumäniens Fremdengesetz in Kraft getreten
27. Januar 2003Bukarest, 27.1.2003, ADZ, deutsch
Seit Montag (27.1.) gilt in Rumänien ein neues Fremdengesetz. Die Regierung billigte das Gesetz, um sich nach der EU-Gesetzgebung auszurichten und die Grenzen besser abzusichern, schreibt "Curentul". Geklärt ist bislang, dass jeder Einreisende 100 Euro pro Tag vorweisen muss. Ungeklärt ist, für welche Nationalitäten diese Regelung gilt. Die Einreisegebühr könnte vor allem den Bürgern der Republik Moldova Schwierigkeiten bereiten, sagte der Staatssekretär im Innenministerium, Alexandru Farcas. Bisher befindet sich die Republik Moldova nicht auf der Liste der Länder, deren Bürger ein Visum für Rumänien brauchen. Die Liste wird durch einen gemeinsamen Erlass des Innen- und Außenministers festgelegt. Ukrainer und Russen brauchen ab 1. Juli z.B. ein Pflichtvisum für Polen. (fp)