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Rumänien verschärft Strafen für Kinderschänder

29. Oktober 2002

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Bukarest, 25.10.2002, 422 GMT, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Die (rumänische – MD) Regierung hat gestern (24.10. in Bukarest – MD) eine Dringlichkeitsverordnung verabschiedet, die schärfere Strafen für Personen vorsieht, die sich sexuell an Minderjährigen vergehen. Schärfere Strafen sind ebenso für Kinderpornographie und für die schlechte Behandlung von Minderjährigen vorgesehen. Über die wichtigsten Änderungen im Strafgesetzbuch durch diese Dringlichkeitsverordnung informiert (Regierungssprecher – MD) Claudiu Lucaci.

Claudiu Lucaci:

Wurden die Straftaten zum Zwecke der Herstellung pornographischen Materials begangen, wird dies mit Gefängnis zwischen fünf und fünfzehn Jahren sowie mit dem Entzug bestimmter Rechte bestraft. Kommt auch noch Nötigung dazu, reicht die Gefängnisstrafe von fünf bis zu 18 Jahren. Dies ist im übrigen ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch. Hat die Straftat den Tod oder den Selbstmord des Opfers zur Folge, wird dies mit Gefängnis zwischen 15 und 25 Jahren bestraft. Verschärft wurde die Strafe, wenn Minderjährige unter 15 Jahren zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden, sprich Vergewaltigung, oder wenn ausgenutzt wird, dass sie sich nicht wehren können. Diese Straftat wird mit Gefängnis zwischen zehn und 25 Jahren bestraft. (me)