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Rumänien entschädigt Flüchtlinge aus Bessarabien und der Nord-Bukowina

9. August 2004
https://p.dw.com/p/5QOc

Bukarest, 6.8.2004, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Die (rumänische) Regierung hat die Ausführungsbestimmungen zur Anwendung des Gesetzes 290/2003 gebilligt. Durch das Gesetz erhalten rumänische Staatsangehörige eine Entschädigung oder eine Ausgleichszahlung für Eigentum, das infolge des Kriegszustands und infolge der Auswirkungen des Pariser Friedensvertrags vom 10. Februar 1947 zwischen Rumänien und den Alliierten Mächten und deren Verbündeten in Bessarabien, in der Nord-Bukowina und im Gebiet Herta beschlagnahmt, einbehalten oder zurückgelassen wurde. Den Ausführungsbestimmungen zufolge erhalten Personen, die unter dieses Gesetz fallen, für beschlagnahmte Grundstücke als Entschädigung oder Ausgleichsleistung gleichartige Grundstücke in den Kreisen, in denen sie jetzt leben. Geldzahlungen erhalten sie für Wohnungen und angeschlossene Wirtschaftsgebäude sowie für nicht eingebrachte Ernten. (In den Paragraphen 1 und 2 des Pariser Friedensvertrags vom 10. Februar 1947 wurden die neuen Grenzen Rumäniens festgelegt. Bessarabien, die Nord-Bukowina und das Gebiet Herta wurden Rumänien genommen und der damaligen Sowjetunion einverleibt. Ein Großteil der rumänischen Staatsbürger musste diese Gebiete bereits 1940 verlassen, als Rumänien gezwungen wurde, das Gebiet zwischen Pruth und Dnjestr an die Sowjetunion abzutreten. Ein weiterer Teil der Bevölkerung kam aufgrund des allgemeinen Evakuierungsbefehls 1944 aus diesen Gebieten auf das Gebiet des heutigen Rumäniens. – MD) (me)