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Rumänien: Berufung im Fall "Otopeni '89" abgelehnt

30. Januar 2003
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Bukarest, 29.1.2003, ADZ, deutsch

Der Oberste Gerichtshof hat am Montag (27.1.) im Fall "Otopeni '89" die außerordentliche Berufung von Generalstaatsanwalt Joita Tanase abgelehnt. Dies berichtet "Ziua". Damit ist das Urteil des Bukarester Appellationsgerichts rechtskräftig. Es sieht mehrjährige Haftstrafen für drei Offiziere vor, die im Dezember 1989 den Schießbefehl auf eine Militäreinheit erteilt hatte, die den Flughafen Otopeni verteidigen sollte. Dabei wurden 50 Soldaten erschossen. Hauptmann Ion Zorila wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, General Dumitru Draghin zu acht Jahren Gefängnis und General Grigore Ghita zu sechs Jahren Gefängnis. Zusammen mit dem Verteidigungsministerium müssen die drei den Hinterbliebenen 37,5 Milliarden Lei (1 Euro = 36010 Lei - MD) Entschädigung zahlen. (fp)