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Rumänien: Anträge auf Häuserrückgabe nur noch bis 14. August

12. August 2002

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Bukarest, 30.7.2002, 502 GMT, RADIO RUMÄNIEN INTERNATIONAL, rumän.

Ehemalige Eigentümer von Häusern und Grundstücken, die zwischen 1945 und 1989 in den Besitz des kommunistischen (rumänischen – MD) Staates übergegangen waren, können noch bis zum 14. August Kaufverträge zwischen dem Staat und den Mietern gerichtlich annullieren lassen, teilte gestern (29.7.) Maria Teodoru, die Vorsitzende des Verbands der vom Staat unrechtmäßig Enteigneten mit. Nach Ablauf dieser Frist können Eigentümer die Rückgabe ihres Hauses nicht mehr verlangen, sondern lediglich eine Entschädigung. Für jedes Haus, das trotz eines Gerichtsbeschlusses nicht an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird, wollen Mitglieder des Verbands der unrechtmäßig Enteigneten vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (in Straßburg – MD) Dauerdemonstrationen abhalten, teilte Maria Teodoru mit. Bisher hat der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in zwölf Fällen ehemaligen Eigentümern, die auf Rückgabe ihrer Häuser geklagt hatten, Recht gegeben. Ihnen wurde eine Entschädigungssumme von insgesamt mehr als zwei Millionen Euro zugesprochen. (me)