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Rumäniens Premier fordert mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte

13. Februar 2002

– Neues Gesetz zur Entlohnung von Richtern soll Korruption eindämmen

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Bukarest, 13.2.2002, ADZ, deutsch

Premier Adrian Nastase sprach sich Dienstag (12.2.) auf der Bilanzsitzung des Justizministeriums für eine weitere Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte aus, gleichzeitig aber müsse es zwischen den Institutionen des Staates eine Partnerschaft im Interesse des Bürgers geben. Sein Kabinett habe sich in die Rechtsprechung nicht eingemischt, ein Beweis dafür seien die Prozesse, die die Regierung beim Obersten Gerichtshof verloren hat. Auf eine Frage von Journalisten, was er von der Korruption in den Reihen der Richter halte, antwortete Nastase: "Übertreiben wir nicht. Auch sie sind Menschen, auch sie sind Rumänen, sie leben in einer Transitionsgesellschaft, es gibt Verlockungen..." Der Premier verwies jedoch darauf, dass ein neues Gesetz, das die Entlohnung der Richter regelt, nötig sei. Justizministerin Rodica Stanoiu sieht ein Hauptproblem darin, dass es keine Einheitlichkeit im Akt der Rechtsprechung gibt. So komme es vor, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichts vom Obersten Gerichtshof aufgehoben werden. Es sei auch unzulässig, dass mehr als die Hälfte der Gerichtsurteile bei den Berufungsverfahren wieder aufgehoben werden. Eine der Änderungen, die vorgenommen werden, besteht darin, dass ein Staatsanwalt bloß eine Festnahme von drei Tagen verfügen soll, das weitere müsse ein Untersuchungsrichter entscheiden. (fp)