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Rumänien verliert Prozesse in Straßburg

23. Oktober 2002

Menschenrechts-Gerichtshof verurteilt Bukarest zur Rückgabe von Immobilien

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Bukarest, 23.10.2002, 416 GMT, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern (22.10.) die rumänischen Behörden aufgefordert, Immobilien an ihre Eigentümer zurückzugeben. Die Immobilien waren von dem kommunistischen Regime verstaatlicht worden. Bukarester Gerichte hatten die Klagen auf Rückgabe abgewiesen. Der Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg stellte fest, dass Rumänien das Recht auf Eigentum verletzt habe. Er forderte Bukarest auf, zwei Fälle zu lösen. Sollten die Immobilien nicht zurückgegeben werden, wird der rumänische Staat vom Gerichtshof verpflichtet, Entschädigungen in Höhe von 40.000 bzw. 26.000 Euro zu zahlen, berichtet (die Agentur – MD) France Press. (me)