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Rumänien: Präsident soll Premier nicht mehr abberufen können

20. November 2002

– Ausschuss zur Verfassungsänderung legt entsprechenden Vorschlag vor

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Bukarest, 20.11.2002, 526 GMT, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Der Parlamentsausschuss zur Änderung der (rumänischen – MD) Verfassung hat gestern (19.11.) vorgeschlagen, dass es dem Präsidenten Rumäniens entsprechend seinen neuen Amtvollmachten nicht mehr erlaubt sein soll, den Premier abzuberufen. Einzelheiten von Gabriela Filimon.

Bericht:

Nach der künftigen Verfassung gibt es zur Abberufung des Premiers nur eine Möglichkeit: das Parlament muss einem Misstrauensantrag zustimmen. Dazu der Abgeordnete der (oppositionellen – MD) Demokratischen Partei Emil Boc:

"Eine Verfassungskrise wie diejenige um Radu Vasile (Premier Radu Vasile war Ende der 90er Jahre vom damaligen rumänischen Präsidenten Emil Constantinescu abberufen worden – MD) wird es in Zukunft nicht mehr geben. Denn in der Verfassung wird ausdrücklich betont, dass der Präsident Rumäniens den Premier nicht abberufen kann. Die einzige Möglichkeit, mit der der Premier abberufen werden kann, soll der Misstrauensantrag sein, dem das Parlament mit der Mehrheit der Abgeordneten und der Senatoren zustimmen muss. Damit geben wir dem Verfassungstext noch mehr Gewicht. Darin heißt es nämlich, dass die Regierung nur dem Parlament gegenüber politisch rechenschaftspflichtig ist. Könnte der Präsident den Premier abberufen, könnte man meinen, dass die Regierung dem Präsidenten gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Also, der neue Text ist in seiner Aussage sehr genau."

Wahrscheinlich in der ersten Hälfte des Monats Dezember wird der Bericht des Ausschusses zur Verfassungsänderung fertig sein. Im Januar (2003 – MD) soll das Parlament über die Änderung des Grundgesetzes entscheiden. (me)