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Rumänien ändert Devisenbestimmungen

7. Januar 2004

– Rumänische Bürger dürfen unbegrenzt Devisen ausführen und Konten im Ausland eröffnen

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Bukarest, 6.1.2004, ROMPRES, engl.

Mit Beginn des Jahres 2004 werden in Rumänien neue Währungsbestimmungen in Kraft gesetzt, nachdem Ende vergangenen Jahres vom Rat der Rumänischen Nationalbank (BNR) Normen bezüglich der Devisenmengen, die von ins Ausland reisenden Bürgern mitgenommen werde dürfen, erlassen worden waren.

Die neuen Bestimmungen erlauben es rumänischen Bürgern Konten bei Banken im Ausland zu eröffnen. Nach Angaben von BNR-Sprecher Mugur Stet treten die neuen Währungsbestimmungen 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mit der Bestimmung wird die Obergrenze von 10 000 Euro in Bargeld, die ein Bürger aus dem Land ausführen durfte, abgeschafft, während rumänische Bürger Konten bei ausländischen Banken eröffnen dürfen. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für Ausländer.

Stet erklärte: "Jeder Betrag über 10 000 Euro muss immer noch beim Verlassen des Landes deklariert werden. Es wird jedoch keine Beschränkungen hinsichtlich der Menge geben, die vom rumänischen Territorium ausgeführt werden darf".

Es gibt also selbst bei Beträgen von Millionen Euro keine Probleme mehr. Keine Erklärung über die Herkunft des Geldes wird verlangt. Bei derartigen Beträgen werden die staatlichen Institutionen jedoch kontrollieren, ob das Geld aus legalen Quellen stammt. "Das heißt also nicht, dass niemand ein Auge auf das Geld wirft, das das Land verlässt", betonte Stet. Beträge über 10 000 Euro, die nicht in Erklärungen bei der Ausreise aufgeführt sind, werden konfisziert.

Wenn eine Person ein Konto bei einer ausländischen Bank eröffnen will, muss er sich eine Genehmigung der Zentralbank beschaffen und Informationen über seine Absicht darlegen. Die endgültige Version der neuen Währungsbestimmungen wurden vom Rat der BNR am 17. Dezember gebilligt und zur Veröffentlichung an das Amtsblatt übersandt. (MK)