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RADSPORT: Ein Jahr Sperre für Doping-Kronzeuge Sinkewitz

16. November 2007
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(dpa) - Radsport-Kronzeuge Patrik Sinkewitz hat seinen nationalen Justiz-Marathon mit dem erwarteten Urteil hinter sich gebracht. Der geständige Dopingsünder wurde vom Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) bis zum 17. Juli 2008 gesperrt und kann somit nicht an der nächsten Tour de France teilnehmen. Zudem muss der Hesse eine Geldstrafe von 40 000 Euro an den BDR zur Durchführung zusätzlicher Trainingskontrollen zahlen, teilte der Verband am Freitag mit. Darüber hinaus wurde Sinkewitz nachträglich von der Tour 2006 und der Tour de Suisse 2007 disqualifiziert und muss die bei diesen Rennen errungenen Preisgelder abgeben.

Bereits am Dienstag hatte die Bonner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Sinkewitz gegen eine Geldbuße eingestellt.Mit Zustimmung des Landgerichts Bonn sei die Zahlung einer fünfstelligen Summe zugunsten verschiedener gemeinnütziger Einrichtungen vereinbart worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit. Gegen den ehemaligen T-Mobile-Fahrer war wegen Betrugs zum Schaden seiner Vertragspartner ermittelt worden. Sinkewitz' Doping-Geständnis hatte dazu geführt, dass das Bundeskriminalamt die ehemaligen Arbeitsräume und Wohnungen zweier früherer Ärzte des Radteams T-Mobile in der Freiburger Uniklinik durchsuchte. Die Ärzte hatten ihre Mitwirkung beim Doping von Radsportlern eingeräumt.