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Präsident Lukaschenka kürzt Zuschüsse für Tschernobyl-Opfer

18. Juli 2002

- Die frei werdenden Mittel sollen "wirksamer" genutzt werden

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Minsk, 17.7.2002, BELAPAN, engl.

Weißrusslands Präsident Aljaksandr Lukaschenka hat einen Präsidentenerlass herausgegeben, auf Grund dessen bestimmte Beihilfen und Vergünstigungen für die Opfer der Tschernobyl-Katastrophe aufgehoben werden.

Nach Angaben des Pressedienstes des Präsidenten werden ab 1. Juli 2002 die nach Artikel 30, 33 und 37 des Gesetzes "Über die soziale Sicherheit der Opfer der Katastrophe im Atomkraftwerk von Tschernobyl" zustehenden Beihilfen und Vergünstigungen nicht mehr gewährt. Die Nationalversammlung (Parlament) ist angewiesen worden, das Gesetz entsprechend zu ändern.

Das Staatsoberhaupt hat angeordnet, die dadurch eingesparten Mittel an die regionalen Exekutivkomitees zu verteilen, um medizinische Ausrüstungen zu kaufen und die Gesundheitseinrichtungen in radioaktiv verseuchten Gebieten zu modernisieren.

In einer offiziellen Beilage zu dem Dekret heißt es, die Streichung der Beihilfen und Vergünstigungen, die nach dem am 22. Februar 1991 in Kraft getretenen Gesetz gewährt worden seien, hätten "wegen ihrer Geringfügigkeit - durchschnittlich 2 bis 2,5 Rubel (1,1 bis 1,4 Dollar) monatlich - keine wesentlichen materiellen Auswirkungen". Das Ziel sei, "die ursprünglich für Zuschüsse gezahlten Mittel rationeller und wirksamer zu nutzen, um die Folgen der Katastrophe im Atomkraftwerk von Tschernobyl zu überwinden". Ein bestimmter Teil der eingesparten Mittel - 3,1794 Millionen Weißrussische Rubel (1,8 Millionen Dollar) - werde in die Fertigstellung des Zentrums für Strahlungskrankheiten in Homel fließen.

"Die Änderungen werden sich nicht auf den Genesungsprozess und die medizinische Behandlung von Menschen auswirken, die unter den Folgen der Katastrophe im Kernkraftwerk von Tschernobyl leiden und werden dazu beitragen, dass ein angemessenes Niveau der sozialen Sicherheit gewahrt bleibt", ist in der Beilage zu lesen. (...) (TS)