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Präsident Kasachstans unterzeichnet neues Parteiengesetz

16. Juli 2002

– Parteien müssen nun mindestens 50 000 Mitglieder haben und in allen Regionen vertreten sein

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Astana, 16.7.2002, CHABAR, russ.

Das Staatsoberhaupt hat das Gesetz "Über die politischen Parteien" unterzeichnet. Das Gesetz, das auf eine Vervollkommnung des politischen Systems des Landes abzielt, stellt einen engeren Rahmen für die Tätigkeit von Parteien als bisher auf. Unter anderem werden für eine Registrierung mindestens 50 000 Mitglieder benötigt. Außerdem müssen in allen Regionen Verbände bestehen. Parteien, die zwei Mal an Parlamentswahlen nicht teilnehmen, werden vom Gericht aufgelöst.

Das Dokument hatte im Parlament zu einer heftigen Debatte geführt. Nachdem die Abgeordneten das Gesetz gebilligt hatten, leitete es das Staatsoberhaupt an den Verfassungsrat weiter. Vergangene Woche bewertete der Rat das Gesetz "Über die politischen Parteien" als verfassungskonform. Das Gesetz wurde bereits in der Presse veröffentlicht. Der Pressedienst des Präsidenten teilte mit, das Staatsoberhaupt sei ab heute (16.7.) in Urlaub. (MO)