Sechs Jahre Gefängnis für Oscar Pistorius
6. Juli 2016Es ist ein Urteil des Berufungsgerichts in zweiter Instanz rund vier Monate nach dem Schuldspruch gegen Oscar Pistorius. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter am Valentinstag 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp "in krimineller Absicht" erschossen hat. Pistorius drohte eine 15-jährige Haftstrafe wegen Mordes. Richterin Thokozile Masipa blieb deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe. Sie sagte, erhebliche und überzeugende Umstände hätten bestanden, die Strafe des mehrfach eingeschränkten olympischen Sportlers herabzusetzen. Bei der Urteilsverkündung nannte Richterin Masipa Pistorius einen "gefallenen Helden".
Das Ende des Justizdramas?
Die Eltern des ermordeten Models Reeva Steenkamp waren während der Urteilsverkündung anwesend. Pistorius' Verteidiger gaben bekannt, nicht noch ein letztes Mal in Berufung zu gehen. "Wir respektieren die Entscheidung der Richterin Masipa und Oscar wird die Strafe absitzen", sagte Anwalt Andrew Facett vor Journalisten.
Pistorius hatte seine Freundin durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa erschosen. Er hatte während des Verfahrens stets seine Unschuld beteuert und angegeben, die Schüsse zur Abwehr mutmaßlicher Einbrecher abgefeuert zu haben.
Der 29-Jährige war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später wurde er in den Hausarrest entlassen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen "Mordes", was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht.
pab/sti (afp, dpa, sid)