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Politik

Nur wenige Urteile nach Kölner Silvesternacht

11. März 2019

Nach den Sexualstraftaten an Silvester 2015 schaute ganz Deutschland auf Köln. Sogar die Kanzlerin verlangte eine "harte Antwort des Rechtsstaats". Die allerdings fiel mangels Beweisen nun eher weich aus.

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Köln Polizei vor Hauptbahnhof
Bild: picture-alliance/dpa/M. Hitij

Die rechtliche Aufarbeitung der Vorgänge rund um Hauptbahnhof und Domplatte hat nur zu wenigen Verurteilungen geführt. Zwar zeigten mehr als 600 Frauen Sexualdelikte an, doch nur drei Sexualstraftäter konnte die Justiz letztlich überführen, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf eine Aufstellung des Kölner Amtsgerichts. Zwei dieser drei Täter erhielten demnach Bewährungsstrafen.

"Insgesamt fällt das Ergebnis ernüchternd aus", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Schorn dem Magazin. "Die tumultartige Situation der Silvesternacht hat zu einer schwierigen Beweislage geführt." So sei es kaum möglich gewesen, einzelnen Tätern konkrete Handlungen zuzuordnen.

Fast 300 Verdächtige

Nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen und Diebstählen in Köln 2015 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine "harte Antwort des Rechtsstaats" verlangt. Die Schuldigen müssten "so schnell und so vollständig wie möglich" ermittelt und "ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes" bestraft werden.

Deutschland Prozess Sexuelle Gewalt Silvesternacht in Köln - Hussein A.
Im Juni 2016 mussten sich erstmals zwei Verdächtige wegen sexueller Nötigung an Silvester verantwortenBild: DW/N. Martin

Tatsächlich ermittelte die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge gegen 290 Verdächtige. Doch nur 52 von ihnen wurden in insgesamt 43 Verfahren angeklagt. Bei den Angeklagten handelte es sich laut Amtsgericht vor allem um Algerier, Marokkaner und Iraker.

32 Urteile

Von den 43 Verfahren wurden sechs bis auf Weiteres eingestellt, weil sich der Aufenthaltsort der mutmaßlichen Täter nicht feststellen ließ. Fünf Verfahren wurden teilweise gegen Auflagen eingestellt, 32 endeten mit Verurteilungen.

Meist ging es dabei jedoch nicht um Sexualstraftaten, sondern um Raub, Diebstahl und Hehlerei. Die höchste Strafe bekam ein 30-jähriger Algerier, der wegen räuberischen Diebstahls zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

jj/sti (dpa, spiegel)